Aus den kommunalen GremienAus der Sitzung des Gemeinderates vom 20. April 2010 Umsetzung einer gesplitteten Abwassergebühr
Bürgermeister Jerg machte zunächst auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) aufmerksam, aufgrund dessen nun alle Gemeinden ab sofort bei der Berechnung der Abwassergebühr nicht mehr, wie bisher üblich, lediglich den Frischwasserbezug als Maßstab zu Grunde legen dürfen, sondern für den Schmutzwasseranteil des Abwassers nach wie vor den Frischwasserverbrauch als Maßstab allerdings zusätzlich für den Regen – bzw. Oberflächenwasseranteil am Abwasser den jeweiligen Versigelungsgrad der veranlagten Grundstücke als weiteren Maßstab anlegen müssen. Dies bedeutet konkret für die Stadt Gammertingen, dass die Abwassergebühr, die sich bislang ausschließlich am Frischwassermaßstab orientiert, so schnell als möglich neu kalkuliert werden muss.
Ein wesentlicher Bestandteil einer Gebührenkalkulation sind allerdings die von der Kommune zu führenden Anlagenachweise als Grundlage für die detailierte Berechnung der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung für das vielfältige Anlagevermögen in den Kanälen, Sammlern, RÜB bis zur Kläranlage. Der Umstand wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt seit Jahren regelmäßig beanstandet. Trotz mehrerer verwaltungsinterner Anläufe die Anlagennachweise aufzuarbeiten, hat es die Stadtverwaltung mit dem vorhandenen Personal nicht leisten können, diese Arbeiten neben dem laufenden Geschäft fortzuführen. Ein weiterer Punkt, der von der Gemeindeprüfungsanstalt beanstandet wird, ist die Globalberechnung (die Kalkulation der einmaligen Wasser- und Abwasseranschlussbeiträge). Die aktuelle datiert aus dem Jahr 1995 und sollte ebenfalls fortgeschrieben werden.
Der vom Verwaltungsaufwand her größte Brocken, ist allerdings tatsächlich die Flächenermittlung versiegelter und nicht versiegelter Flächen im Gemeindegebiet und die daraus zu entwickelnde Neukalkulation einer gesplitteten Abwassergebühr. Auch diese umfangreichen und mehrere Monate dauernden Arbeiten können verwaltungsintern ohne zusätzliche Personal- und Sachressourcen nicht umgesetzt werden.
Bürgermeister Jerg macht deutlich, dass die Verwaltung mit dem momentanen Personalbesatz nicht in der Lage ist diese Arbeiten zeitnah selbst zu erbringen. Hierfür, auch kurzfristig weiteres Personal anzustellen, ist ebenfalls keine geeignete Lösung. Insoweit bietet es sich an, für diese zeitlich wie inhaltlich begrenzten Aufgabenfelder externen Sachverstand als Dienstleitung einzukaufen.
Insofern hat die Stadtverwaltung nun nach Abfrage mehrerer geeigneter externer Fach-Stellen ein Kommunalberatungsbüro hinzugezogen, das diese einmaligen Arbeiten als Grundlage einer gesplitteten Abwassergebühr rechtssicher extern anbietet. Der Geschäftsführer des Tübinger Beratungsbüros Heyder & Partner stellte in kurzen Worten das Büro vor. Er macht deutlich, dass zwar bundesweit bereits 2/3 der Kommunen die gesplitteten Abwassergebühren eingeführt haben, in Baden-Württemberg allerdings erst 90 von insgesamt ca. 1.100 Kommunen eine Umstellung vollzogen hätten. Aufgrund des aktuellen und inzwischen beschlusskräftigen Urteils des VGH Mannheim vom 11. März 2010 (2 S 2938/08) verstößt der alleinige Frischwassermaßstab für die Bemessung der Abwasergebühr angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten in aller Regel gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Äquivalenzprinzip. Die momentane Satzungsregelung nicht nur in Gammertingen, sondern in fast allen baden-württembergischen Gemeinden, bezüglich der Bemessung der Gebühr über den Frischwassermaßstab ist folglich nichtig. Die Gemeinde muss die eigene Satzung schnellstmöglich anpassen. Für alle Gemeinden hat die Rechtsprechung die Konsequenz, dass – von wenigen, wohl nur theoretisch denkbaren Ausnahmen abgesehen – statt einer einheitlichen Abwassergebühr nun eine aufgeteilte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss.
Das Tübinger Beratungsbüro Heyder & Partner stellt dem Gremium zwei Varianten für die zu leisteten Umsetzungsarbeiten vor, die die Berechnung entweder über Gebietsabflussbeiwerte oder mit detaillierten Abfluss- bzw. Versiegelungsfaktoren auf Grundlage von digitalem Kartenmaterial und dem bei der Stadt vorhandenen geographischen Informationssystems GIS vorsehen. Die wesentlichen Umsetzungswege wurden kurz vorgestellt. Allerdings ist umfassende Bürgerinformation durch Informationsbroschüren, Bürgersprechstunden und Telefonhotline vorgesehen, um möglichst verständlich die individuellen Belange der Bürger in diesem Verfahren aufzunehmen.
Die Kosten für dieses umfangreiche Verfahren belaufen sich netto auf ca. 40.650 €, wobei in diesen Kosten die Einführung der gesplitteten Gebühren, sowie die Auswertung der Rückläufe, Satzungsanpassung, Telefonhotline, Bürgersprechtage enthalten sind.
Für die beiden voran gelagerten Dienstleistungen zur Aufarbeitung der Anlagenachweise und Globalberechnungen ergeben sich Nettokosten in Höhe von 20.000 €.
Stadtrat Götz kann der Umstellung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr in eine neue gesplittete Version und damit letztlich einer schon jetzt vorgenommenen Auftragsvergabe an das Kommunalberatungsbüro bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr nicht so ohne weiteres zustimmen. Seiner Meinung nach ist es notwenig, bei einer solchen Entscheidung die Bürger hierüber zu informieren, Bürgersprechtage einzurichten und Informationsabende zu veranstalten. Für ihn steht fest, dass die Anlagenachweise und die Globalberechnung auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen. Jedoch sei Gammertingen momentan die erste Kommune im Landkreis Sigmaringen, die dieses Thema auf der Tagesordnung hat. Er möchte deshalb abwarten, wie es andere Kommunen im Landkreis handhaben. Eine Vergabe der externen Kalkulation für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr will er deshalb auf einen anderen Zeitpunkt verschieben.
Für Stadtrat Lieb ist es klar, dass ein Abmangel im Kanalsystem besteht. Er macht deutlich, dass seines Erachtens die vollumfänglichen Konsequenzen aus dem VGH Urteil noch gar nicht erkennbar seien. Er möchte für seine Fraktion die Entscheidung über eine gesplittete Abwassergebühr nochmals zurückstellen und erst einmal mit den wenigen Gemeinden in unserer Region (Winterlingen und Reutlingen), die diese gesplitteten Gebühren bereits umgesetzt haben, Kontakt aufnehmen. Mit der Auftragsvergabe der Anlagenachweise und der Globalberechnung ist Stadtrat Lieb einverstanden.
Bürgermeister Jerg erwidert, dass die Stadt seit 20 über Jahren bewusst durch Gremiumsentscheidungen des Gemeinderats in der Abwassergebühr eine deutliche Gebührenunterdeckung hatte.
Bürgermeister Jerg macht deutlich, dass die gesplittete Abwassergebühr grundsätzlich nichts mit einer Gebührenerhöhung zu tun hat. Diese beiden Sachlagen müssen klar getrennt werden. Da durch das VGH-Urteil eine gesplittete Abwassergebühr zur Rechtskraft gekommen ist und die Stadt mit der bisherigen Satzungs- und Kalkulationsregelung eine Rechtsunsicherheit bekommt, muss dieses Thema aufgegriffen und im Gremium besprochen werden. Er schlägt vor, dieses Thema auch in einer Klausurtagung oder Sondersitzung zu diskutieren. Dieses Thema ist schnell anzugehen, die Bürger müssen über Konsequenzen offensiv informiert werden.
Stadtrat Molnar findet die Behandlung dieses Themas im Gremium nach dem gerade erst entschiedenen Urteils gut. Er ist der Meinung, dass wenn in dieses Verfahren eingestiegen wird, die Bürger die gleichen Informationen wie der Gemeinderat haben sollten. Das Gremium muss auch deutlich machen, dass diese Kosten der externen Leistung letztendlich auf die Gebührenschuldner umgelegt werden.
Weitere Diskussionsbeiträge und Fragen schlossen sich an.
Das Gremium stimmt anschließend mit einer Gegenstimme mehrheitlich für die Vergabe der externen Erarbeitung und Ergänzung des Anlagenachweises und der Globalberechnung in Höhe von insgesamt 20.000 €, Netto, an das Kommunalberatungsbüro Heyder & Partner, GmbH Tübingen; gleichzeitig stimmte man damit der überplanmäßigen Ausgabe für die dadurch entstehenden Kosten im laufenden Haushaltsjahr zu. Die Verwaltung soll für eine Gemeinderatsklausur bzw. Sondersitzung die notwendigen weiteren Informationen aufbereiten.
Werkrealschule Laucherttal
- Aufhebung der alten und Abschluss einer neuer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung
Das Regierungspräsidiums Tübingen hat mit Bescheid vom 19. Januar 2010 die von den beiden Städte Gammertingen und Veringenstadt beantragte Werkrealschule genehmigt. Danach soll die neue Werkrealschule mit Stammsitz in Gammertingen und Außenstelle in Veringenstadt künftig den Namen „Laucherttalschule - Grund– und Werkrealschule Gammertingen“ erhalten.
Im Vorfeld der Antragstellung hatten die Gemeinderäte der beiden Trägerstädte in ihren jeweiligen Sitzungen dem Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Gammertingen und der Stadt Veringenstadt über die Einrichtung und Unterhaltung der Werkrealschule Laucherttal zugestimmt.
Nach vorliegender Genehmigung der Schulverwaltung hat nun die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sigmaringen mitgeteilt, dass die abschließende Genehmigung der o. g. Vereinbarung zur Werkrealschule Laucherttal nur dann erteilt werden kann, wenn
- die beiden derzeit noch gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die beiden Nachbarschafts-Hauptschulen Gammertingen und Veringenstadt aus den 1970er Jahren aufgehoben werden und
- wegen des auch andere Gemeindegebiete (Neufra, Hettingen und Sigmaringen-Jungnau) umfassenden Schulbezirks der Werkrealschule Laucherttal und des Schulsportsachkostenanteils dann neue öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Werkrealschule ist nach dem Gesetz ab dem Schuljahr 2010/2011 Wahlschule und hat folglich keinen Schulbezirk mehr. Aufgrund der regionalen Sondersituation im Laucherttal soll von der gesetzlichen Option einer übergangsweisen Festlegung eines Schulbezirkes bis längstens zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 in den Grenzen der Schulzbezirke der bisherigen beiden Nachbarschaftshauptschulen Gammertingen und Veringenstadt Gebrauch gemacht werden. Diese Festlegung eines Schulbezirkes für die neue Werkrealschule Laucherttal kann nur in einer gesonderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden erfolgen, die festlegen wollen, dass ihr Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes zum Schulbezirk der neuen Werkrealschule Laucherttal gehören soll.
In der sich anschließenden Diskussion macht Stadtrat Vogelsang erneut deutlich, dass er nach wie vor gegen die Einrichtung eines Schulbezirkes ist.
Auch Stadtrat Schmidt und Stadtrat Binsch sind mit einer Schulbezirkslösung nicht glücklich. Vor allem Stadtrat Binsch plädiert darauf, das Schulangebot so attraktiv zu gestalten, dass man darauf verzichten könne.
Bürgermeister Jerg ergänzt, dass es in dieser Hinsicht auch die Aufgabe der Pädagogen ist und die Stadt als Träger lediglich die Rahmenbedingungen für eine gute Schule schaffen könne.
Der Gemeinderat stimmt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich folgenden drei Punkten zu:
1) Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte/Gemeinden Gammertingen, Hettingen und Neufra über die Auflösung der alten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Nachbarschaftsschule Gammertingen vom 30. November 1970 wird zugestimmt.
2) Der neuen öffentlich–rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten/Gemeinden Gammertingen, Veringenstadt, Hettingen, Neufra und Sigmaringen (für Jungnau) über die Einführung eines Schulbezirkes und der Regelung des Schulsportstätten-Sachkostenanteils für die Werkrealschule Laucherttal wird zugestimmt.
3.) Der bereits durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 beschlossene Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der beiden Städte Gammertingen und Veringenstadt zur Einrichtung und dem Betrieb einer Werkrealschule Laucherttal wird im Hinblick auf die Schulbezirksregelung (§ 3) nochmals konkretisiert.
Außensanierung des Städtischen Altenpflegeheimes „St. Elisabeth“
- Sachstandsbericht zu bisherigen Arbeiten
- Auftragsvergabe für Bauabschnitte 3a und 3b
Die ursprünglich mit den Dachdecker- und Flaschnerarbeiten der Bauabschnitte 3a, 3b und 4 beauftragte Firma Maik Buchmann, der im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters im Oktober 2009 (GR-Beschluss vom 17. November 2009) formell die Aufträge gekündigt wurden, ist zwischenzeitlich insolvent. In Folge des Auftragsentzuges mussten gewisse Restarbeiten an den Teilabschnitten im Vorfeld des Winters im Rahmen einer freihändigen Vergabe am Mittelbau und am Verbindungsbau zum Westflügel durch die neu beauftragte Firma Holzbau Ott aus Gammertingen erledigt werden. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17. November 2009 beschlossen, die umfangreicheren Arbeiten am Bauabschnitt 3b in den Gewerken „Zimmerei- und Dachdeckerarbeiten“ und „Flaschnerarbeiten“ im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung neu zu vergeben.
Architekt Schenk vom Architekturbüro Keppeler /Schenk stellt nochmals die wesentlichen Architekten vor. Er teilt mit, dass für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten die Firmen Holzbau Steinhart aus Hettingen, Holzbau Robert Ott aus Gammertingen und die Firma Herre aus Neufra zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Er empfiehlt dem Gremium nach Prüfung der Submissionsergebnisse sich für die Firma Holzbau Ott aus Gammertingen auszusprechen. Für die Flaschnerarbeiten wurden die Gammertinger Firmen Holger Göckel, Sanitär Göggel, Werner Leis und Thomas Buck zur Angebotsabgabe aufgefordert. Architekt Schenk empfiehlt dem Gremium bei diesen Arbeiten sich für die Firma Werner Leis auszusprechen.
Darüber hinaus erläutert Architekt Schenk die sich nun ergebende Kostenentwicklung des BA 3 und 4 für die Zimmer-, Dachdecker- und Flaschnerarbeiten. Insgesamt hat die Stadt Gammertingen in folge der gekündigten Firma Buchmann und der Neuvergabe, Mehrkosten in Höhe von 11.780,01 €. Diese Kosten werden nun von der Stadt, dem Architekturbüro und einer eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei bei der Firma Buchmann eingefordert. Insgesamt liegt allerdings erfreulich die Stadt mit der gesamten Baumaßnahme noch im finanzierten Budget.
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht zu den bisherigen Arbeiten der Außensanierung des Altenpflegeheimes „St. Elisabeth“ zur Kenntnis.
Die Bauabschnitte 3a und 3 b im Bereich der Zimmerei – und Dachdeckerarbeiten werden einstimmig an die Firma Holzbau Ott aus Gammertingen in Höhe von 99.153,69 € vergeben. Die Flaschnerarbeiten werden einstimmig an die Firma Werner Leis aus Gammertingen in Höhe von 20.801,62 € vergeben.
Sanierungsgebiet „Hohenzollernstraße“
- Änderung der Sanierungssatzung
Der Gemeinderat hat durch Beschluss vom 15. März 2005 die ursprüngliche Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Hohenzollernstraße“ durch Satzung beschlossen. Die Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr.: 14/2, Schwedengasse 6 (Stadtmühle) haben inzwischen einen Antrag auf Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum ELR gestellt und eine Zusage auf Fördermittel für eine entsprechende privat-gewerbliche Maßnahme in der Stadtmühle erhalten. Die Förderung ist für den gewerblichen Teil des Gebäudes vorgesehen. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Stadtsanierung nicht förderfähig. Die Förderung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Grundstück aus dem ursprünglichen Geltungsbereich der Sanierungssatzung herausgenommen wird.
Das Gremium stimmt einstimmig für die Änderung der Satzung (siehe amtliche Bekanntmachung).
- Auftragsvergabe für die Straßenbauarbeiten im Bereich „Roter Dill“
Stadtrat Lieb hat wegen Befangenheit den Sitzungstisch verlassen.
Der Gemeinderat hat durch Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 und 19. Januar 2010 (Haushalt 2010) vorgesehen im Jahr 2010 die Teilbaumaßnahme „Straßenbau Roter Dill, Bauabschnitt Straßenbereich“ entsprechend der Gesamt-Innenstadt-Planung umzusetzen. Die Erneuerungsmaßnahmen im Untergrund (u.a. RBB Fürstengarten BA 3 und 4) konnten bereits in den Vorjahren abgeschlossen werden.
Die Straßenbauarbeiten waren nun auf Basis der vom Gemeinderat genehmigten Planungen der Büros Glück und Partner bzw. Lutz öffentlich ausgeschrieben. Stadtbaumeister Neuburger stellt dem Gremium die Baumaßnahme vor. Er teilt mit, dass die Straße asphaltiert wird und der Gehweg und die Längsparkierungsfläche ein Betonsteinpflaster erhalten sollen. 14 Fachfirmen haben ein Leistungsverzeichnis abgeholt und 9 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Wirtschaftlichter Bieter ist die Firma Straßenbau Müller aus Albstadt – Lautlingen zu einem Preis in Höhe von 119.077,83 €.
Der Gemeinderat stimmt ohne weitere Diskussion einstimmig für die Vergabe der Straßenbauarbeiten im „Roten Dill“ an die Firma Müller aus Albstadt-Lautlingen in Höhe von 119.077,83 €. Im Weiteren stimmte der Gemeinderat zu, die abschließende Bemusterung der Pflasterflächen durch den Verwaltungsausschuss durchführen zu lassen.
Winterdienst 2009/2010
Stadtbaumeister Neuburger informierte das Gremium über die Abrechnung des Winterdienstes 2009/2010 in Gammertingen und Teilorten. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 166.513,29 €. Insgesamt wurden 245.920 kg Salz verbraucht. Für die Unternehmervergütung und den Erwerb von Streusalz ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 40.000 € notwendig. Hinzu kommen noch Mehrausgaben bei der Straßenunterhaltung und der Reparatur von Rohrbrüchen am Wasserleitungsnetz als Folge der Frostschäden.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zum Winterdienst 2009/2010 zur Kenntnis.
Steuerlicher Jahresabschluss 2008 der städtischen Wasserversorgung
Die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA wurde von der Stadt beauftragt, den steuerlichen Jahresabschluss des städtischen Betriebes gewerblicher Art „Wasserversorgung“ zu erstellen. Das Jahr 2008 der städtischen Wasserversorgung schließt danach mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.600.476,61 € ab. Der Verlust beläuft sich auf 114.484,88 €. Der Wasserbezug von den beiden Trinkwasserlieferanten Gammertingen Energie- und Wasserversorgung GEW GmbH für Gammertingen, Bronnen, Harthausen und Feldhausen sowie vom Zweckverband Albwasserversorgung VII für Kettenacker reduzierte sich erneut um rd. 18.000 m³ auf 332.700 m³. Der Wasserverkauf an die Endkunden reduzierte sich ebenfalls um rd.10.000 m³ auf 274.400 m³.
Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss 2008 Kenntnis.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzungen
In der nicht-öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 02. März 2010 hat der Gemeinderat einem Mieterwechsel im Gewerbepark Gammertingen zugestimmt.
Des Weiteren teilte Bürgermeister Jerg mit, dass aus Mangel an fehlenden Tagesordnungspunkten beim Waldausschuss eine Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe im Umlaufverfahren beschlossen wurde. Der Waldausschuss stimmt einstimmig für den Erwerb eines gebrauchten Waldarbeiterwagens für das städtische Forstrevier Alb-Kettenacker von der Gemeinde Neufra zum Kaufpreis von 3.500 € zu.
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
a) Putten auf der Lauchertterrasse vor dem Rathaus
Bürgermeister Jerg informiert, dass inzwischen drei von vier entwendeten Putten auf der Lauchertterasse vor dem Rathaus vom mit der Wiederherstellung beauftragten Steinmetz Stauß hergestellt wurden. Die Reinigung der Sockel sowie die Aufstellung der Herbst- und der Winterputten werden demnächst erfolgen. Bürgermeister Jerg appelliert an eventuelle weitere Spender, da insgesamt noch 12.900 € für die gesamte Wiederherstellung des Weckenmann – Ensembles fehlen.
(Bild der Putte passend zu a) platzieren – neben den Text)
b) Rechtliche Prüfung des Antrages Schmidt/Wasel wegen „Austritt von BM Jerg aus Gremien von Mariaberg e.V.“
Die beiden Stadträte Schmidt und Wasel hatten in der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2009 den Antrag gestellt, dass Bürgermeister Jerg sein Ehrenamt im Verwaltungsrat von Mariaberg e.V. aufgeben soll, da die beiden Stadträte der Meinung sind, dass durch diese Tätigkeit ein Interessenkonflikt zwischen der Behinderteneinrichtung und der Stadt bestehen würde.
Nach inzwischen vorliegender Aussage der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sigmaringen, denen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Innenministeriums vorausgingen, wurden keine Beanstandungen oder Interessenkonflikte festgestellt. Das Landratsamt hatte deshalb für diese ehrenamtliche Tätigkeit die Nebentätigkeit ohne weitere Einschränkungen genehmigt.
a) DSL-Versorgung in Kettenacker
Stadtrat Weiß teilt mit, dass in Folge des städtischen Engagements für eine bessere DLS-Versorgung für die drei Alborte nun seit ca. 4 Wochen in Kettenacker DSL lediglich für direkte Telekom-Kunden zur Verfügung steht.
Bürgermeister Jerg sieht es als Trauerspiel an, wie in diesem Fall mit der Kommune, aber vor allem mit den Bürgern von den Wirtschaftsunternehmern der Telekommunikationsbranche umgegangen wird. Am kommenden Freitag werde nach mehrmaligem Verschieben ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Telekom bezüglich des Projektes „Breitbandversorgung Alb“ stattfinden. Bürgermeister Jerg hofft, danach endlich mehr hierzu sagen zu können. [zurück] |