Sitzung VerwaltungsausschussDer Verwaltungsausschuss des Gemeinderates tagte am 12. Juli 2011 im ehemaligen Rathaus (Bürgerhaus) im Stadtteil Feldhausen zu folgender Tagesordnung: Baugesuche
- Neubau einer Lagerhalle mit Werbefläche, Burladinger Straße 8, Gammertingen
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück ein weiteres Gebäude um zusätzliche Flächen zur Lagerung von Metallträger zu schaffen, die im dem Betrieb lackiert werden. Sowohl am bestehenden Gebäude als auch am geplanten Neubau sollen insgesamt 3 Werbeflächen errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Erweiterung „Herdleäcker“ und entspricht den dortigen Festsetzungen. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Abbruch eines Teils der Dachkonstruktion und Erstellen eines Balkons, Neufraer Straße 7, Gammertingen
Zur Aufwertung der Dachgeschoßwohnung soll das bestehende Dach mit ca. 35° Dachneigung über eine Länge/Tiefe von 3,50 m/2,50 m an der östlichen Ecke des Quergiebels geöffnet werden. Die dadurch entstehende Fläche soll zu einem Balkon ausgebildet werden. Das neue Dach wird durch Sparren mit einer Dachneigung von ca. 21° und einem Dachsprung von ca. 1 m ausgeführt. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herdleäcker“.
Der Verwaltungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 7. Juni 2011 dem Bauherrn das planungsrechtliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Errichtung eines Carports, St. Nikolausweg 8, Feldhausen
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Anbau eines Flachdach-Carports mit einer Größe von 5,50 m x 5 m und eine Höhe von 2,50 m an das bestehende Wohnhaus. Die Vorschriften der Grenzbebauung sind eingehalten. Nach der neuen Landesbauordnung vom 1. März 2010 sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Das Bauvorhaben befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hettinger Weg II“. Nach kurzer Aussprache wurde die notwendige Befreiung hinsichtlich der Überbaubaren Grundstücksfläche einstimmig erteilt.
- Errichtung einer Überdachung Freilauf, Überdachung Fressplätze und Vergrößerung Dunglege, Fehlatalstraße 41, Gammertingen
Der Verwaltungsausschuss hat bereits am 15. März und am 26. April 2011 über die bislang ohne Genehmigung errichteten Bauten auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in der Nähe der Fehlakapelle, sowie über die Mißstände die dort herrschen, beraten.
Der Bauherr hat in der Zwischenzeit nun einen nachträglichen Bauantrag zur Genehmigung der „schwarz“ errichteten Bauten eingereicht. Der Bauantrag beinhaltet die Ergebnisse der am 19. April 2011 mit den verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes stattgefundene Vor-Ort-Besichtigung.
Der Fachbereich „Landwirtschaft“ sieht in der ungenehmigten Erweiterung des Liegebereiches und der Schaffung eines Laufhofes eine deutlich verbesserte Haltung für die Rinder. Der Stall wurde im Jahr 2004 für 15 Großvieheinheiten (RGV) genehmigt. Dieser Maximalbestand soll so beibehalten und auch durch die bauliche Erweiterung nicht weiter ausgeweitet werden. Die Beurteilung der 3 möglichen Emmissionsquellen für den Stall (64m), den Laufhof (68 m) und das Mistlager (87 m) ergaben, dass die Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung (Flst. 3835/1 und 2720/35) eingehalten werden.
Die vom Fachbereich „Umwelt“ geforderte Beseitigung der derzeit erheblichen wasserwirtschaftlichen Mängel durch den Anbau eines unbedachten Laufhofes soll mit dem vorliegenden Baugesuch behoben werden. Gleichzeitig muss er ebenfalls durch bauliche Maßnahmen als Wanne ausgebildet werden. Die Ertüchtigung der bestehenden Festmistlagerstätte ist zwingend erforderlich und so auch mit dem vorliegenden Baugesuch vorgesehen. Der Naturschutzbeauftragte Beck fordert für die Baumaßnahmen allerdings Ausgleichsmaßnahmen. Es soll ein Heckenriegel mit einheimischen Sträuchern wie z.B. Holunder, Haselnuss, Pfaffenhut parallel zum Stallgebäude gepflanzt werden. Der Heckenriegel bietet neben dem ökologischen Ausgleich auch eine Sichtschutzfunktion zum angrenzenden Wohngebiet.
In der anschließenden Diskussion wurde vom Gremium nochmals darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise des Bauherrn absolut nicht gutgeheißen wird. Der Verwaltungsausschuss wird eine solche Vorgehensweise in Zukunft nicht mehr unterstützen. Nach intensiver Diskussion wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Der bereits genehmigte Maximalbestand mit 15 Großvieheinheiten (RGV) wird festgeschrieben. Dieser Bestand darf auch in Zukunft nicht weiter ausgeweitet werden.
- Dachgeschossausbau, Mozartstraße 17, Gammertingen
Der Bauherr plant einen Dachgeschoßausbau zur Aufwertung des Dachgeschoßes sind am bestehenden Dach auf der West- und auf der Ostseite jeweils Dachgauben geplant. Die dadurch entstehende Fläche auf der Westseite soll neben zusätzlichem Wohnraum auf einer Fläche von 4,37 m² zu einem Balkon ausgebildet werden. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung harmonisch ein. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich erteilt.
- Nutzungsänderung zum Büroeinbau in die vorhandene Reifenlagerhalle, Burladinger Straße 22, Gammertingen
Der Bauherr plant in der bestehenden Reifenlagerhalle 5 einen Büroeinbau für den Versandhandel. Im Erdgeschoß befinden sich die Büroräumlichkeiten und im Obergeschoß das Lager für das Büromaterial. Die Ansicht des Gebäudes verändert sich durch diesen Büroeinbau lediglich auf der Nord-West Seite hin zur Bundesstraße B 32. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herdleäcker – westlicher Teil“.
Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Bauvoranfragen
- Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Salier Straße 17, Gammertingen
Der Bauherr möchte westlich von seinem Wohnhaus eine Wohnhauserweiterung realisieren. Sie soll als Flachdachbungalow mit Begrünung in Holzständerkonstruktion auf Streifenfundamenten, eingeschossig in einer Größe von 6,50 x 7,40 m, errichtet werden. Die Entwässerung des Daches soll auf dem Grundstück in eine Versicherungsgrube erfolgen. Der Anbau ist mit einem Grenzabstand von 2,50 m geplant und geht über die vorgesehene Baugrenze des Bebauungsplanes hinaus. Nach Rücksprache mit der Baurechtsverwaltung wäre das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn die Stadtverwaltung die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ziegelweg“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen erteilt. Einstimmig wurde beschlossen dem Bauherrn das planungsrechtliche Einvernehmen mit den notwendigen Befreiungen in Aussicht zu stellen.
- Errichtung eines Carports, Silcher Straße 6, Gammertingen
Der Bauherr möchte südlich von seinem Wohnhaus einen Carport in der Größe von 6,30 m x 2,90 m mit einer Höhe von 2,90 m mit Flachdachausführung errichten. Auf einer Breite von 2,10 m bleibt er nach vorne zur Straße geöffnet, die restlichen 4,20 m werden nach vorne zur Straße hin geschlossen bleiben und dienen der Unterringung von Motorrädern. Nach der neuen Landesbauordnung vom 1. März 2010 sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Der Carport soll in einem Abstand von 2,50 zur öffentlichen Verkehrsfläche hin entstehen. Somit sind die Vorgaben der Stadt Gammertingen lt. Satzung über die Zulässigkeit von Nebenanlagen eingehalten. Nach der Einsicht in die Planskizzen hat der Verwaltungsausschuss einen Bau dieses genehmigungsfreien Carports einstimmig befürwortet.
- Errichtung eines Carports, Schelmenwasen 5, Gammertingen-Bronnen
Der Käufer des Grundstücks möchte zusätzlich zur bestehenden Garage eine weitere Doppelgarage auf dem Grundstück errichten. Sie soll auf der Grenze zum Nachbargrundstück Schelmenwasen 7 errichtet werden und befindet sich zum Teil außerhalb der Baugrenze. Nach kurzer Diskussion war sich der Verwaltungsausschuss einig, das geplante Vorhaben zunächst bei einer Vorortbesichtigung anzuschauen, bevor er eine Entscheidung über die notwendigen Befreiungen trifft.
Errichtung eines Carports, Achalmstraße 10, Gammertingen
Der Bauherr möchte zusätzlich zur bestehenden Garage einen Carport errichten. Der Carport befindet sich komplett außerhalb der Baugrenze. Nach kurzer Diskussion war sich der Verwaltungsausschuss einig, das geplante Vorhaben zunächst bei einer Vorortbesichtigung anzuschauen, bevor er eine Entscheidung über die notwendigen Befreiungen trifft.
- Errichtung eines Carports, St. Nikolausweg 8, Gammertingen-Feldhausen
Der Bauherr möchte zusätzlich zur bestehenden Garage und eines Carport einen weiteren Carport mit Flachdachausführung und einer Größe von 4 m x 5 m errichten. Der Carport soll an der Grundstücksgrenze zum Grundstück St. Nikolausweg 10 und Hauptstraße 13 errichtet werden und befindet komplett außerhalb der Baugrenze. Auch hier war sich der Verwaltungsausschuss einig, das geplante Vorhaben zunächst bei einer Vorortbesichtigung anzuschauen, bevor eine Entscheidung über die notwendigen Befreiungen getroffen werden kann.
- Neubau eines Wohnhauses, Tannenweg 26, Gammertingen
Ein Kaufinteressent möchte auf dem unbebauten Grundstück ein Wohnhaus errichten. Im Erdgeschoß sind die Wohnflächen vorgesehen und im Dachgeschoß die Flächen für den Schlafbereich. Deshalb soll abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untere Raite V“ das Dach anstatt der vorgeschriebenen Dachneigung von 25° mit 30 ° realisiert werden. Weiterhin ist ein Kniestock mit 1,65 m vorgesehen. Bei früheren Bauvorhaben in diesem Baugebiet wurden Befreiungen hinsichtlich der Errichtung eines Kniestockes ebenfalls erteilt. Nach Einsicht der Planunterlagen hielten die Ausschussmitglieder beide Veränderungen aus städtebaulicher Sicht für unproblematisch. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Bauantrag wurde einstimmig in Aussicht gestellt.
- Neubau eines Wohnhauses, Köbelestraße, Gammertingen-Feldhausen
Für das Grundstück 54 in der Köbelestraße im Stadtteil Feldhausen gibt es einen Kaufinteressenten für ein Gewerbegrundstück mit angrenzendem Ackerland. Der Interessent möchte den bestehenden Gewerbebetrieb für einen KFZ-Handel nutzen und nördlich davon ein Wohnhaus errichten. Die Fläche auf der das Wohngebäude vorgesehen ist, befindet sich laut Flächennutzungsplan komplett im Außenbereich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Fachbereich Baurecht ist eine Abgrenzungssatzung in diesem Bereich nicht möglich. Der Verwaltungsausschuss kann sich eine Wohnbebauung an der geplanten Stelle ebenfalls nicht vorstellen. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Bauantrag wurde einstimmig nicht in Aussicht gestellt.
- Aussiedlung eines Landwirtschaftlichen Betriebes, Gemarkung Feldhausen
Ein Landwirt aus dem Stadtteil Feldhausen plant eine Aussiedlung seines landwirtschaftlichen Betriebes in den Außenbereich. Bereits im letzten Jahr hat der Verwaltungsausschuss nach Vorauswahl diverser Flächen für den südlichen Teil des Grundstückes, Flst. Nr. 684, Gemarkung Feldhausen, sein Einvernehmen für die Aussiedlung in Aussicht gestellt. Damals lautete allerdings die Bauvoranfrage auch noch zusätzlich für eine Errichtung einer Biogasanlage. Hierfür hat der Verwaltungsausschuss sein Einvernehmen allerdings nicht in Aussicht gestellt.
Der Landwirt möchte allerdings an diesem von diversen Fachbehörden und der Stadt favorisierten Standort aus unterschiedlichen Gründen sein Vorhaben nicht realisieren. Er hat einen neuen Standort ausgewählt und diesen bereits mit dem Ortschaftsrat aus Feldhausen vorberaten. Der Ortschaftsrat könnte sich den neuen Standort mit der Flst. Nr. 703 (oberhalb des Naturdenkmals 5 Linden, entlang der Inneringer Straße, an der Abzweigung zum Spielplatz an der Ölbergstraße) gut vorstellen. Der Bauherr plant zunächst die Errichtung eines Stalles, eines Fahrsilos und einer Maschinenhalle.
Die vorbereitenden Stellungnahmen der beiden Fachbereiche „Baurecht“ und „Landwirtschaft“ sowie vom Naturschutzbeauftragten des Landratsamts Sigmaringen für diesen neuen Standort liegen zwischenzeitlich vor. Der neu ausgewählte Standort wird ebenfalls kritisch gesehen. Er liegt exponiert und eine Bebauung, wie ursprünglich vorgesehen mit einer eventuellen Biogasanlage, fügt sich nicht problemlos ins Landschaftsbild ein. Die Fachbehörden favorisieren weiterhin den bislang vorgeschlagenen Standort.
Der Verwaltungsausschuss hat sich bei einer Vorortbesichtigung die Flurstücke 684 und 703 angeschaut. Sie könnten sich nach intensiver Diskussion auch den vom Landwirt ausgewählten neuen Standort gut vorstellen, insbesondere nachdem die Bauabsicht einer Biogasanlage aufgegeben worden ist. Mit einstimmigem Votum wird bei einer Aussiedlung des landwirtschaftlichen Betriebes aus der Ortslage auf den neuen Standort des Grundstückes, Flst. Nr. 703, Gemarkung Feldhausen ein positives Einvernehmen in Aussicht gestellt. Dies gilt allerdings aus heutiger Sicht weiterhin nicht für die Errichtung einer Biogasanlage.
Annahme von Spenden
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, folgende Spenden anzunehmen:
Martin Kunz, Hettingen, Förderung Altenpflegeheim 400 €
Werz Vakuumbehandlungs GmbH, Harthausen, Kindergarten Feldhausen 250 €
Malerwerkstätte Rogg, Gammertingen, Kindergarten Feldhausen 250 €
Autohaus Franz Josef Friedrich, Veringenstadt, Kindergarten Feldhausen 250 €
Susanne Blankenhorn, Feldhausen, Kindergarten Feldhausen 100 €
Hubert Heißel, Feldhausen, Kindergarten Feldhausen 50 €
Firma Stehle GmbH, Gammertingen, Kindergarten Feldhausen 50 €
Schreiner Josef Steinhart, Harthausen, Kindergarten Feldhausen 50 €
Anton Klekler, Land- und Forsttechnik, Kettenacker, Kindergarten Feldhausen 50 €
Gluitz Landtechnik, Kettenacker, Kindergarten Feldhausen 50 €
Schreiber Baustoffe GmbH, Gammertingen, Kindergarten Feldhausen 50 €
Schultz GmbH, Gammertingen, Kindergarten Feldhausen 30 €
Mariaberger Ausbildung und Service GmbH, Chilloh Festival 2011 1.800 €
Volksbank Hohenzollern, Gammertingen, Chilloh Festival 2011 250 €
Kastell GmbH, Veringenstadt, Chilloh Festival 2011 250 €
Hohenzollerische Landesbank, Kreissparkasse, Gammertingen, Chilloh Festival 2011 150 €
Hubert Ganzenmüller, Gammertingen, Chilloh Festival 2011 75 € [zurück] |