Sitzung des Verwaltungsausschusses des GemeinderatesDer Verwaltungsausschuss des Gemeinderates tagte am 7. Dezember 2011 im Rathaus in Gammertingen: Baugesuche
- Neubau einer Getreidelagerhalle, Gewann Heckenhau, Kettenacker
Der Bauherr plant auf der Fürstlich-Hohenzollerischen Domäne eine Getreidelagerhalle mit einem Rauminhalt von 2.776,70 m³ und einer Größe von 28,44 m x 15 m zu erstellen. Das Vorhaben hat eine Dachneigung mit 15° und soll mit Wellfaserzementplatten in der Farbe „klassikrot“ auf Holzkoppelpfetten errichtet werden. Der Dachvorsprung beträgt 0,50 m. Für die Außenwände sind Betonwände; für die Giebeldreiecke und für die Tore sind Stahblechverkleidungen vorgesehen. Die Blechverschalung ist nach Ansicht des Fachbereiches Landwirtschaft einer Holzverschalung vorzuziehen, weil dadurch eine hygienisch sauberere Lagerung des Getreides möglich ist. Bei einer Holzverschalung besteht, insbesondere bei Verkaufs-Brotgetreide die Gefahr der Verunreinigung mit Schädlingen, Holzschutzmittel oder durch Mäusefraß, was zur Abqualifizierung führen kann. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sehen aufgrund dieser Stellungnahme des Fachbereichs Landwirtschaft von ihrer sonst gestellten Forderung aus planerischen Gesichtspunkten nach Holzverschalung ab. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Umstrukturierung Bürobereich und Einbau von einer PKW-Lagerhalle, Burladinger Straße 26, Gammertingen
In der bestehenden Reifenlagerhalle Nr. 7 ist mit der Erstellung des geforderten Gesamtbrandschutzkonzeptes eine Umstrukturierung des dort befindlichen Bürobereiches und den Einbau eines PKW-Lagers geplant. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herdleäcker – westlicher Teil“. Es entspricht voll und ganz den Vorgaben. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport, Leipziger Straße 3, Gammertingen
Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Flst. 3842, den Neubau eines Wohnhauses mit einer Garage und einem Carport. Die Planunterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Da die Baugrenze ursprünglich für die Bebauung einer Doppelhaushälfte geplant war, wurden für dieses Bauvorhaben Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich einer Befreiung für die jeweilige Überschreitung der Baugrenze für das Wohnhaus und der Fenster in der Garage eingereicht. Das Oberflächenwasser wird über die vorhandene Transportmulde abgeleitet und erfüllt damit die Vorgaben in diesem Baugebiet. Die notwendigen Befreiungen einstimmig wurden hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für das Wohnhaus und der Garage erteilt. Die Dachform der Garage und des Carports dürfen als Flachdach mit der Auflage gebaut werden, dass die Dachfläche begrünt wird. Das planungsrechtliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Leipziger Straße 21, Gammertingen
Der Bauherr plant auf dem Grundstück, Flst. 3902, den Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das Flurstück 3902 befindet sich außerhalb der derzeit erschlossenen Baugrundstücke. Im Haushaltsplanentwurf 2012 sind für die Erschließung weiterer 19 Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kohlhalde III“ (in der sich auch das Flst. 3902 befindet) Kosten eingestellt, da in diesem Wohnbaugebiet im bislang realisierten Bauabschnitt 1 nur noch drei Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Die Planunterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.
Abweichungen vom Bebauungsplan gibt es hinsichtlich der geplanten Dachform als Pultdach und der Dachneigung mit 15°. In der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Baugebiet ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32 ° bis 42° festgelegt. Die Bauherrschaft möchte die Garage nicht wie im Bebauungsplan ausgewiesen in der Nord-Süd-Ausrichtung mit Zufahrt von der Straße Eggertsbühl bauen, sondern in der Ost-West-Ausrichtung mit Zufahrt von der Leipziger Straße. Es wurde ein Antrag auf Befreiung für die Platzierung der Garage mit Zufahrt eingereicht. Der Bebauungsplan sieht derzeit noch eine Wendeplatte an diesem Grundstück im Bereich der Straße Eggertsbühl vor. Diese soll jedoch ans Ende der Bebauung an der Straße Eggertsbühl verschoben werden um bei künftiger Waldbewirtschaftung eine geordnete Zufahrt zum angrenzenden Wald schaffen zu können. Das Oberflächenwasser wird über die vorhandene Transportmulde abgeleitet und erfüllt damit die Vorgaben in diesem Baugebiet.
In der anschließenden Diskussion war das Hauptthema, dass hier bereits über einen Bauantrag entschieden wird, über ein Baugebiet welches derzeit noch nicht erschlossen ist. Den Gemeinderäten war es wichtig festzustellen, dass der Bauherr erst dann einen entsprechend Bescheid über die Befreiungsanträge bekommt, wenn der Gemeinderat in der Haushaltssitzung im Januar oder Februar 2012 über die Erschließung des weiteren Bauabschnittes beraten und entschieden hat. Die Verwaltung machte nochmals deutlich, dass der Bauherr erst dann mit dem Bauvorhaben beginnen kann, wenn die Erschließung gesichert ist. Die notwendigen Befreiungen wurden einstimmig hinsichtlich geänderten Dachform und der Dachneigung, sowie der Platzierung der Garage mit Zufahrt erteilt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
- Umnutzung EG von einer Gewerbefläche zu einem Gebetsraum, Hechinger Straße 5/1, Gammertingen
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück, Hechinger Straße 5/1 die Umnutzung des vermieteten Erdgeschosses. Die bisherige Gewerbefläche soll zu einem Gebetsraum für die türkisch muslimische Gemeinde umgebaut werden. Die notwendigen Stellplätze für diese Umnutzung können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. An der bestehenden Fassade des Gebäudes sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen. Nach kurzer Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Bauvoranfragen
- Errichtung eines Lagerschuppens, Hauptstraße 22, Gammertingen-Feldhausen
Im Bereich der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ im Stadtteil Feldhausen soll ein Lagerschuppen errichtet werden. Der Gemeinderat hatte vor Jahren anlässlich einer Bauvoranfrage für ein geplantes Wohnhaus am 14. Mai 2002 die Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ erlassen und damit die rechtlichen Vorgaben für eine Bebauung mit einem Wohnhaus beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung wurde für diesen räumlichen Geltungsbereich ein „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wurde auf 2 zulässige Geschosse und auf eine Grundflächenzahl von 0,3 begrenzt. Das geplante Wohnbauvorhaben wurde bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert und der Eigentümer des Grundstücks hat auch kein Interesse mehr, dort ein Wohnhaus zu errichten. Nun möchte die Tochter des Eigentümers des Grundstücks dort einen Lagerschuppen errichten, um eine Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge und Maschinen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen.
In der anschließenden Diskussion wurden die Befürchtungen der Verwaltung, dass dort in Zukunft ein Gewerbebetrieb entstehen könnte, diskutiert. Man war sich einig, dass es dem Bauherrn möglich sein soll, dort zu bauen, was die bestehende Abgrenzungssatzung zulässt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mit den Fachbehörden abzustimmen.
- Errichtung einer Maschinenhalle, Trochtelfinger Straße 1, Gammertingen-Harthausen
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit einer Größe von 13 m x 18,20 m errichten. Nach Auskunft des Fachbereichs Landwirtschaft betreibt er eine Fläche von 18,1 ha und ist damit Landwirt. Nach Vorlage der Planskizze befindet sich das geplante Vorhaben in unmittelbarer Nähe zum vorgesehenen noch abschließend zu planenden Wohngebiet südlich von Harthausen. Der Verwaltungsausschuss war sich einig, diese Bauvoranfrage zunächst zurückzustellen und mit dem Bauherrn, in naher Zukunft ein Gespräch zu führen´, um gegenseitige Kollisionen auszuschließen.
Annahme von Spenden
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, folgende Spenden anzunehmen:
Spender Spendenzweck Betrag
Volksbank Hohenzollern Grundschule Feldhausen 500 €
Volksbank Hohenzollern Kindergarten St. Martin 200 €
Volksbank Hohenzollern Kindergarten St. Michael 600 €
Martin Baur GmbH Freiwillige Feuerwehr Gammertingen 250 €
Gammertingen Energie undWasserversorgung GmbH Kindergarten St. Martin 250 €
Modehaus Schoser Freiwillige Feuerwehr
Abteilung Harthausen 500 €
Architekturbüro Supper Werkrealschule
Außenanlage Planung 490,38 €
Bergbrauerei GmbH & Co.KG Kindergarten Feldhausen 129 €
Hans Ott Verkaufsoffener Sonntag 38,30 €
Kreissparkasse Reutlingen Realschule Klasse 10c 50,00 €
Ersatzbeschaffung von Transport-PKW`s für die Kläranlage und den Bauhof
Die beiden in den Kläranlagen und auf dem städtischen Bauhof eingesetzten bisherigen Transportfahrzeuge sind jeweils 14 Jahre alt und sollten im kommenden Jahr 2012 ausgemustert werden. Bei beiden Fahrzeugen läuft die TÜV-Abnahme im Februar 2012 ab. Aufgrund der momentan relativ langen Lieferzeiten muss die Bestellung bereits vor der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2012 erfolgen, damit die Auslieferung bis Ende Februar 2012 gewährleistet werden kann. Die Bezahlung der Fahrzeuge ist erst nach der Auslieferung erforderlich, sodass eine Finanzierung im Rahmen des Haushaltsplanes 2012 ausreicht. Für eine Bestellung sollte allerdings die Zustimmung des Verwaltungsausschusses vorliegen, da im Haushalt 2011 keine Verpflichtungsermächtigung enthalten ist.
Von der Verwaltung wurden Vergleichsangebote auf Grund der jeweiligen Anforderungen an die Fahrzeuge bei den örtlichen Autohäusern eingeholt. Neben dem Preis wurde auch die Leistung und die Ausnutzbarkeit für den jeweiligen Einsatzzweck bewertet. An Hand einer jeweils vorbereiteten Matrix ergab sich, dass auf Grund der vorliegenden Angebote für den städtischen Bauhof ein Opel Combo L2 vom Autohaus Lanz zum Angebotspreis von 20.451 € zur Beschaffung empfohlen wurde. Bei der Kläranlage wurde dem Gremium empfohlen, an Hand der ebenfalls unterschiedlich gewerteten Angebote die Beschaffung beim Autohaus Straub für einen Peugeot Partner für 17.880 € zu beauftragen.
Nach kurzer Beratung stimmte der Verwaltungsausschuss einstimmig den beiden Fahrzeugbeschaffungen zu. [zurück] |