Verwaltungsausschuss 31. Januar 2012Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates tagte am Dienstag, 31. Januar 2012 zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten im Rathaus in Gammertingen: Baugesuche
- Errichtung einer weiteren Garage auf dem Grundstück, Danziger Straße 21, Gammertingen
Der Bauherr plant die Erstellung einer weiteren PKW-Garage mit einer Größe von 10 m auf 10 m an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben eine Abstandsbaulast übernommen. Die Garage ist 2,5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt und erfüllt damit die Vorschriften unserer Satzung. Der Bauherr möchte den Fußweg zwischen seinem Flurstück und dem Nachbarflurstück, der laut Bebauungsplan 5 m breit ist und nur 3 m breit ausgebaut wurde, auf eigene Kosten auf 4 m verbreitern, damit er über diesen Verbindungsweg zu seinen Garagen fahren kann. Gleichzeitig wird er auf seine Kosten versenkbare Poller anbringen, damit dieser Weg nicht als Verbindungsweg zur Schweriner Straße genutzt wird, die Feuerwehr jedoch im Notfall diesen Weg nutzen kann.
Mit dem vorliegenden Bauvorhaben wurden die notwendigen Befreiungen einstimmig hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der abweichenden Bauweise erteilt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt. Gleichzeitig ist der Verwaltungsausschuss damit einverstanden, dass der Bauherr den bestehenden Fußweg von 3 m auf 4 m auf eigene Kosten verbreitert und versenkbare Poller anbringt, damit es auch weiterhin ein Fußweg bleibt.
- Nutzungsänderung im Erdgeschoss (Café anstatt Begegnungsstätte, Büros anstatt Wohnung) Trégueuxplatz 1, Gammertingen
Der Bauherr hat dieses regionale Wohnprojekt bereits im Herbst 2011 eingeweiht. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Hohenzollernstraße“. Im Laufe der Realisierung des Wohnprojektes ergaben sich gewisse Änderungen in der Nutzung im Bereich des Erdgeschoss: Café anstatt einer Begegnungsstätte, sowie Büros anstatt Wohnungen.
Die Begegnungsstätte soll durch ein Café mit Verkaufsbetrieb von Speisen und Getränken ergänzt werden, um so das Angebot der Begegnungsmöglichkeit zwischen Bewohnern des Hauses und Gästen bzw. Kunden noch zu erweitern. Gleichzeitig wird der „Eine-Welt-Laden“, der bisher in der Sigmaringer Straße untergebracht war, im Bereich des Cafés künftig seine Artikel verkaufen. Damit werden integrative Freizeitangebote geschaffen und es können auch Angehörigentage stattfinden.
Der Mariaberger Geschäftsbereich „Wohnen+“ wird von seinem bisherigen Sitz im Klosterhof 1 im Stadtteil Mariaberg umziehen und künftig seinen Sitz im Erdgeschoß haben.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze erhöht sich dadurch von 13 auf 14 Stellplätze. Im Lageplan des Baugesuches zur Nutzungsänderung sind 5 Stellplätze auf eigenem Grundstück nachgewiesen, 2 mehr als im Baugesuch zur Errichtung des Wohnprojektes im Jahr 2009. Abgelöst wurden durch Vereinbarung vom 23.12.2009 / 29.12.2009 insgesamt 10 Stellplätze. Somit ist die erforderliche Anzahl der Stellplätze nachgewiesen. Eine sichtbare Änderung am Gebäude ergibt sich durch dieses Vorhaben nicht.
Stadträtin Ocker erkundigte sich, wo sich der Eingangsbereich für das Cafe befindet. Hauptamtsleiterin Hepp erläuterte anhand der Planunterlagen die beiden Eingänge.
Stadtrat Vogelsang bedauert es sehr, dass die Begegnungsstätte nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wird. Bürgermeister Jerg sieht die Errichtung eines Cafés als Erweiterung der Begegnungsstätte an und damit ein gutes Angebot für lebende Integration in einer Stadt.
Stadträtin Ocker will wissen, ob das Cafe von dem Träger Mariaberg e. V. selbst oder von einem Dritten unterhalten wird. Bürgermeister Jerg teilt mit, dass Mariaberg e. V. das Cafe selbst betreiben wird.
Das planungsrechtliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
- Neubau eines Wohnhauses, Teckstraße 22, Gammertingen
Im Baugebiet „Hochberg“ soll auf dem seit vielen Jahren unbebauten Grundstück ein Wohnhaus erstellt werden. Die Planunterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Abweichungen vom Bebauungsplan gibt es hinsichtlich der Dachneigung, der Zahl der Vollgeschosse, der Errichtung eines Kniestockes und der Errichtung einer Doppelgarage im Wohnhaus. Der Baugebiet „Hochberg“ entstand bereits in den 1970-iger Jahren und die planungsrechtlichen Festsetzungen, die darin getroffen worden sind, sind teilweise überholt. Der Bauherr will ein Haus mit einer kleineren Grundfläche bauen, darin jedoch eine große Nutzfläche erreichen. Daher benötigt er eine Dachneigung von 32° anstatt der vorgeschriebenen 30 °. Durch die Errichtung eines Kniestockes erhöht sich die Zahl der zulässigen Vollgeschosse von 2 auf 3. Das Bauvorhaben fügt sich trotz der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in die Umgebungsbebauung ein. Die Firsthöhe des Wohnhauses ist den Wohnhäusern entlang der Teckstraße angeglichen. Die Nachbarbeteiligung ergab keine Einwendungen zum geplanten Bauvorhaben.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses äußerten sich sehr zufrieden darüber, dass mit diesem Bauvorhaben eine Baulücke in diesem Wohngebiet nun endlich geschlossen werden kann.
Mit dem vorliegenden Bauvorhaben wurden die notwendigen Befreiungen einstimmig hinsichtlich der Dachneigung, der Errichtung eines Kniestockes, die Zahl der Vollgeschosse und der Errichtung einer Doppelgarage im Wohnhaus erteilt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
- Errichtung eines Pförtnerhauses, Burladinger Straße 22, Gammertingen
Das gewerbliche Bauvorhaben mit einer Größe von 8 m auf 3,80 m und einer Höhe von 3,93 m befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Herdleäcker“. Die Aussenwände des Pförtnerhauses werden im Mauerwerk und das Flachdach in einem Betondach errichtet, welches extensiv begrünt wird. Es entspricht voll und ganz den Vorgaben des Bebauungsplanes.
Ohne Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Nutzungsänderung für den Umbau eines Lebensmittelgeschäftes zu einer Spielothek und Änderung der bestehenden Werbeanlage
Der Bauherr hat für seinen Gebäudeteil im Erdgeschoß des Gebäudes Sigmaringer Straße 15 eine Nutzungsänderung für den Umbau des bisherigen Lebensmittelgeschäftes zu einer Spielothek mit 2 x 12 Geldspielgeräten, sowie der Änderung der bestehenden Werbeanlage an der Fassade, beantragt. Das Landratsamt Sigmaringen als untere Baurechtsbehörde hat die Bearbeitung des baurechtlichen Verfahrens mit Schreiben vom 19. Januar 2012 ausgesetzt, da die Bauvorlagen unvollständig sind, bzw. für eine weitere Bearbeitung zusätzliche Angaben erforderlich sind. Durch die beantragte Nutzungsänderung sind ca. 20 Stellplätze erforderlich. Im Bestand sind 14 Stellplätze (7 Gaststätte und 7 SB Lebensmittelmarkt) nachgewiesen; es müssen also noch ca. 6 weitere Stellplätze nachgewiesen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“. Die künftige Entwicklung der Stadtmitte ist ein wesentliches städtebauliches Ziel. Gammertingen ist deshalb als eine von vier Modellkommunen im Regierungsbezirk Tübingen im derzeit laufenden Modellprojekt „Kleinstadtleben – Wiederbelebung der Kleinstädte im ländlichen Raum“ ausgewählt worden. In diesem bürgerschaftlichen Diaolgprozess geht es vor allem um die Stärkung bzw. (Wieder-)belebung der Innenstadt unter aktiver Beteiligung der Mitglieder des Gemeinderats, der Bürgerschaft, der Grundstückseigentümer und der Gewerbebetreibenden. Dieser Prozess und die damit verbundene positive Entwicklung der zentralen Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsnutzungen in der Innenstadt kann durch den vorliegenden Bauantrag gefährdet werden. Es ist zu befürchten, dass die geplante Maßnahme zu städtebaulichen Missständen führt.
Es wird deshalb von der Stadtverwaltung vorgeschlagen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2012 den bestehenden Bebauungsplan „Sigmaringer Straße“ zu ändern und eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet „Sigmaringer Straße“ in Gammertingen zu erlassen. Mit dieser Vorgehensweise soll aus städtebaulicher Sicht den negativen Erscheinungsformen von Vergnügungsstätten entgegen gewirkt werden. Zugleich wird vorgeschlagen, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung abschließend das gemeindliche Einvernehmen unter Berufung auf die entgegenstehende Veränderungssperre verweigert wird.
In der anschließenden Diskussion waren sich die Mitglieder des Verwaltungsausschusses einig, dass sie sich an dieser exponierten Stelle in der Stadtmitte keine weitere Nutzung als Spielothek vorstellen können. Sie sehen vor allem eine Gefährdung von Jugendlichen und Kindern, die sich sehr häufig in diesem Bereich aufhalten. Das Gebäude befindet sich in unmittelbarem Umfeld am Schulweg von der Haltestelle des Bahnhofes und des zentralen Omnibusbahnhofes zu den Schulen des ländlichen Bildungszentrums sowie der Bücherei mit einem Angebot von differenzierten Schulen und Bildungszentrum für weit über 1.700 Schülerinnen und Schüler.
Stadtrat Schmid will wissen, in welchem Bereich der Bebauungsplan geändert werden soll. Hauptamtsleiterin Hepp erläuterte ihm, dass der Bebauungsplan „Sigmaringer Straße“, der sich aus dem ehemaligen städtebaulichen Sanierungsplan des früheren Sanierungsgebietes „Sigmaringer Straße“ entwickelt habe, im gesamten Geltungsbereich geändert wird.
Stadtrat Götz merkt an, dass man sich in der Innenstadt aktiv für eine attraktive Belegung der Räumlichkeiten im Tagesbetrieb kümmern müsse und nicht durch weitere Vergnügungsstätten den Nachtbetrieb unterstützen wolle.
Der Verwaltungsausschuss hat nach intensiver Aussprache einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Sigmaringer Straße“ zu fassen, eine Veränderungssperre zu erlassen, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu dem oben genannten Bauantrag an sich zu ziehen und anschließend das Einvernehmen zu diesem Bauantrag unter Berufung auf die entgegenstehende Veränderungssperre zu verweigern. Außerdem hat der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, in der nächsten Gemeinderatssitzung die Erstellung einer Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten in der Gesamtstadt Gammertingen zu beschließen.
- Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage, Reutlinger Straße 17, Gammertingen
Der Bauherr plant auf dem bislang unbebauten Grundstück, Reutlinger Straße 17, den Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage im Untergeschoß. Die Gebäudehöhe des Flachdachgebäudes mit 6,48 m ist den Wohnhäusern in der Reutlinger Straße angepasst. Die Erschließung und die Zufahrt zum Bauvorhaben ist über eine Verlängerung der bestehenden Zufahrt mit einem eingetragenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich einen Bebauungsplanes. Es fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Ohne Aussprache wurde das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Errichten eines Anbaus an bestehendes Wohnhaus, Salierstraße 17, Gammertingen
Der Bauherr plant westlich von seinem Wohnhaus eine Wohnhauserweiterung als eingeschossiger Flachdachbungalow mit Begrünung in einer Größe von 6,50 x 7,40 m, zu errichten. Auf dem Grundstück steht bisher ein Einfamilienhaus. Das Bauvorhaben befindet sich zum Teil außerhalb des Baufensters, aber noch innerhalb der Bebauungsplangrenze „Ziegelweg“.
Nach Rücksprache mit der Baurechtsverwaltung ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Der Verwaltungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 7. Juni 2011 dem Bauherrn die notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt.
Nach kurzer Aussprache wurden die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung, sowie das planungsrechtliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Brechgrube, Feldhausen
Im Neubaugebiet „Brechgrube“ im Stadtteil Feldhausen ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Planunterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Abweichungen vom Bebauungsplan gibt es hinsichtlich der Traufhöhe, der Dachneigung, der Dacheindeckung, dem Dachüberstand an den Trauseiten und der festgesetzten Fläche für Garagen. Durch die Erhöhung der Traufhöhe von 3,80 m auf 5,90 m erhalten die Bauherren ein 2. Vollgeschoß (anstelle des Dachgeschosses). Durch die flachere Dachneigung des Walmdaches entsteht nur ein kleiner Dachraum. Dadurch liegt die Firsthöhe mit 7,83 m ähnlich wie bei den Nachbargebäuden und passt sich aus städtebaulicher Sicht gut ein. Die Dachfarbe mit grau anstatt der vorgeschriebenen Farbe „Naturrot“ und der verringerte Dachüberstand an den Traufseiten mit 0,50 anstatt der geforderten 0,80 m werden der Art des Gebäudes angepasst. Die Garage befindet sich an der laut Bebauungsplan vorgesehenen Stelle. Sie wird durch den Bau einer Doppelgarage leicht überschritten.
Mit dem vorliegenden Bauvorhaben wurden die notwendigen Befreiungen einstimmig hinsichtlich der Traufhöhe, der Dachneigung, der Dacheindeckung, des Dachüberstandes an den Traufseiten, sowie der Überbauung der festgesetzten Fläche für Garagen erteilt. Das planungsrechtliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
Bauvoranfragen
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Eichertstraße 73, Gammertingen
Der Antragsteller plant auf dem Außenbereichsflurstück 975, nordwestlich von seinem elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb mit Wohnhaus, die Errichtung eines separaten Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Für dieses Vorhaben liegt nach Ansicht der Stadtverwaltung keine landwirtschaftliche Privilegierung vor, sodass es sich bei dem Gebäude um kein verfahrensfreies landwirtschaftliches Gebäude handelt, sondern um ein sonstiges Verfahren im Außenbereich. Der Bauherr wird den landwirtschaftlichen Betrieb, den er von seinem Vater gepachtet hat, lediglich als Nebenerwerbslandwirt betreiben. Sein Haupteinkommen erzielt er aus seinem gewerblichen Betrieb.
Im Außenbereich würde das Gebäude einen Fremdkörper darstellen, der die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. Bei einer Genehmigung weiterer Wohngebäude im Bereich der Aussiedlerhöfe „Eichert“ ist zu befürchten, dass sich eine Splittersiedlung entwickelt. Die Stadt Gammertingen hat genügend Flächen in den Baugebieten der Kernstadt und den Stadtteilen und es ist nicht das Planungsziel der Stadt im Außenbereich landwirtschaftliche Flächen für einzelne Wohnbebauung zu verbrauchen.
Ein weiteres Problem stellt noch die Abwasserbeseitigung dar. Die Fläche des Bauvorhabens ist wie die bereits vorhandenen Wohngebäude im Bereich „Eichert“ abwassertechnisch nicht erschlossen. Ein Anschluss an die Sammelkläranlage besteht nicht.
Stadtrat Molnar fragt nach, ob es möglich wäre, das elterliche Wohnhaus zu überplanen und dort Wohnfläche für den Sohn und seine Familie als Hofnachfolger zu schaffen.
Auch Stadtrat Götz spricht sich gegen die Bauvoranfrage in vorliegender Form aus. Es hält es für sinnvoller, dass alle unter einem Dach wohnen, entweder durch einen Anbau ans bestehende elterliche Haus bzw. Aufstockung am bestehenden Gebäude.
Stadtrat Lieb spricht sich ebenfalls dafür aus, dass es dem Bauherrn möglich sein soll, ein Anbau ans bestehende Elternhaus zu schaffen. Er hält es sogar für notwendig, um Strukturen zu schaffen damit der Vater nach der Hofübergabe zusammen mit seinem Sohn als Hofnachfolger dort wohnen bleiben kann.
Das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird einstimmig nicht erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde nach einer Lösung im Hinblick eines Anbaus, bzw. einer Aufstockung ans bestehende elterliche Wohnhaus zu suchen.
Annahme von Spenden
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, folgende Spenden anzunehmen.
Spender Spendenzweck Betrag
Karl Steinhart Freiwillige Feuerwehr Gammertingen 400,00 €
Ingenieurbüro Beck Jungendarbeit 200,00 €
Johannes Ott, Harthausen Kindergarten Feldhausen 200,00 €
GEW GmbH Open Air Kino 517,12 €
Bei der Entscheidung über die Spende der GEW GmbH hat Bürgermeister als Geschäftsführer den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz übernahm währenddessen der erste stellvertretende Bürgermeister Karl-Heinz Hebeisen.
Festplatz im Stadtteil Feldhausen
- Baukostenabrechung und Beratung über Erhöhung des städtischen Zuschusses
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden berichtete Ortsvorsteher Hans Steinhart über die abgeschlossene Baumaßnahme zur Anlegung eines Festplatzes. Der Gemeinderat hat für einen ersten Bauabschnitt zum Neubau eines Festplatzes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 15.000 € bereitgestellt. Die Baumaßnahme wurde unter der Regie der Musikkapelle Feldhausen-Harthausen umgesetzt. Neben der Musikkapelle haben sich aber auch die weiteren örtlichen Vereine im Stadtteil Feldhausen beteiligt. Ursprünglich war vorgesehen, die Maßnahme in drei Bauabschnitte aufzuteilen. Aufgrund von erheblichen Eigenleistungen und Spenden sahen sich die Vereine allerdings in der Lage, alle drei Bauabschnitte bereits im Jahr 2011 umzusetzen. Nach Abzug der Spenden und Eigenleistungen ergab sich allerdings noch ein Aufwand für den Verein mit 19.677 €. Die Musikkapelle Feldhausen-Harthausen ist bereit, sich ergänzend mit 1.177 € an den Baukosten zu beteiligen, so dass neben dem bereits ausbezahlten städtischen Zuschuss in Höhe von 15.000 € noch eine Finanzierungslücke mit 3.500 € verbleibt.
Von der Stadt wurde im Rahmen eines Grundstückstausches ein landwirtschaftliches Grundstück im Wert von ca. 36.000 € bereitgestellt. Hinzu kamen Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Pachtentschädigungen und bereitgestellte Erdkabel. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich rund 4.000 €.
Nach kurzer Aussprache wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die weiteren abschließenden 3.500 € als städtischen Zuschuss überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Fällung der Bäume entlang der Europastraße
Vermehrt sind im Rathaus Beschwerden von Anwohnern der an die Europastraße angrenzenden Wohnhäuser im Gebiet „Kohlhalde I“ eingegangen, mit denen gefordert wird die immer größer gewordenen Bäume auf dem Wall entlang der Europastraße (vom Schlangenweg bis zur Einmündung Danziger Straße) zu fällen. Bereits vor zwei Jahren wurden vereinzelt auf dieser Straßenseite einige wenige Bäume zurückgestutzt; auf der talseitigen Straßenseite hatte die Stadt umfangreicher die großen Bäume zurückgenommen.
Eine Rücksprache mit Revierleiter Molnar ergab, dass durch eine Fällung der großen Bäume das bereits vorhandene Unterholz noch stärker nachwachsen würde, was optisch auf dem straßenbegleitenden Wall einen gewissen Ausgleich bedeuten würde.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Wunsch der Anwohner der „Kohlhalde I“ zu folgen und bis spätestens zum 1. März 2012 die großen Bäume im oben dargestellten Bereich zu fällen.
Im Rahmen der Aussprache erläutert Herr Neuburger, dass als möglicher Fällungstag der 28.02.2012 ins Auge gefasst wird. Die Vollsperrung der Europastraße ist beantragt (Verkehrsrechtliche Anordnung). Das gefällte Material wird in die Nähe der Fehla-Kapelle gebracht und dort zu Hackschnitzeln verarbeitet, die anschließend verkauft werden.
Stadtrat Bieger möchte wissen, ob das Unterholz auch entfernt wird. Herr Neuburger antwortet darauf, dass das Unterholz nicht entfernt wird.
Stadtrat Vogelsang möchte wissen ob die Kiefern nicht doch stehen gelassen werden können. Herr Molnar antwortet darauf, dass es nur 1-2 Kiefern im besagten Bereich gibt, die auch gefällt werden sollten, da diese optisch nicht mehr gut aussehen.
Dem Vorschlag der Verwaltung wird daraufhin einstimmig zugestimmt.
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Es lagen keine Beratungsgegenstände vor. [zurück] |