Sitzung Gemeinderat 28. Februar 2012Der Gemeinderat tagte am 28. Februar 2012 im Rathaus in Gammertingen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen
Bürgermeister Jerg informiert darüber, dass der Gemeinderat in seiner vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung soeben Jörg Knappe als neuen Heimleiter des Altenpflegeheims und damit Nachfolger für die zur Jahresmitte in den Ruhestand gehende Heimleiterin Hildegard Walisch gewählt hat.
Abwassermaßnahmen
Bürgermeister Jerg und Hans-Georg Madlener vom von der Stadt seit vielen Jahren im Bereich der Abwasserbeseitigung beauftragten Ingenieurbüro Kovacic erläutern den mittelfristigen Abwasserzeitplan der Stadt für die Jahre 2012 – 2017. Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 18. Oktober 2011 mit dem mittelfristigen Bauprogramm aller notwendigen Abwasserbaumaßnahmen befasst und dieses damals aktualisiert. Aus der Mitte des Gemeinderates war angeregt worden, Problembereiche im Abwasserkanal „Untere Bohlstraße/Neckentalstraße“ zeitlich vorzuziehen. Der Vertreter des Büros Kovacic hat alle noch umzusetzenden Maßnahmen des mittelfristigen Bauprogramms kurz erläutert und aus fachlicher Sicht zu den gesetzten zeitlichen Prioritäten Stellung genommen. Für die Abwassermaßnahme im Bereich „Untere Bohlstraße/Neckentalstraße“ sind im Haushaltsplan 2012 keine Haushaltsmittel bereitgestellt, so dass eine Umsetzung entsprechend dem nochmals als Anlage beigefügten Bauzeitenplan frühestens im Jahr 2013 erfolgen kann. Im Anschluss an die Ausführungen spricht Stadtrat Wasel noch einmal die Maßnahme „Versickerung Feldhausen“ an und meint, dass dieses Thema hätte bereits früher angegangen werden müssen. Der Fachbeamte für das Finanzwesen Hagg antwortet, dass diese Maßnahme auch ursprünglich für 2011 geplant war, aber aufgrund neuer Erfordernisse der Fachbehörden auf die schnelle Einrichtung von Meßeinrichtungen bei den RÜB`s wegen begrenzter städtischer Mittel noch einmal geschoben wurde. Nach erneuter Absprache mit dem Landratsamt ist der Zustand der Versickerung noch bis 2016 geduldet; dies wird der Stadt noch formell bestätigt. Der zuständige Fachbereich „Umwelt“ hat eine Verlängerung der Duldung allerdings unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass die bisher auf den Kernort Gammertingen und den Stadtteil Bronnen beschränkte Schmutzfrachtberechnung auch zuvor auf die „Albstadtteile“ erweitert wird, um detailliertere Berechnungsgrundlagen zu erhalten. Die Stadtverwaltung hat für diese Planungsleistung beim Büro Kovacic ein Angebot angefordert. Hierüber wurde im Rahmen der Sitzung berichtet.
Das vorgelegte Maßnahmenkonzept 2012 bis 2017 wird als Grundlage für die weiteren Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Ohne Aussprache wurde eine ergänzende Beauftragung des Ingenieurbüros Kovacic entsprechend dem Angebot ohne Widerspruch erteilt.
Für die bauliche wie betriebliche Optimierung des Regenüberlaufbeckens an der Europastraße (Einzugsbereich rechts und links der Europastraße, Gebiete Äußere Lochern, Kohlhalde I – III) sind im inzwischen beschlossenen Haushaltsplan 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € eingestellt. Die ursprüngliche Optimierungsplanung aus dem Dezember 2005 wurde vom Ingenieurbüro Kovacic nochmals überarbeitet und ist nun dem Gremium in der Sitzung vorgestellt worden. Die Bauarbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben werden.
Hierzu ergibt sich keine Aussprache und der Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen wird ohne Widerspruch zugestimmt.
Für die noch offenen Kanalsanierungsmaßnahmen in der Schadensklasse I stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Vermögenshaushalt 2011 140.000 €
Vermögenshaushalt 2012 40.000 €
Verwaltungshaushalt 2012 50.000 €
Summe 230.000 €
Die Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt sind für partielle Sanierungen als reine Unterhaltsmaßnahmen vorgesehen, die Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt sind für umfangreichere Inlinersanierungen, die mit einer Werterhöhung und Verlängerung der Restnutzungszeit der Abwasserleitungen verbunden sind, vorgesehen. Bei der Abrechnung der Maßnahmen können sich noch Verschiebungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ergeben.
Der Vertreter des Ingenieurbüros Kovacic hat die zur abschließenden Sanierung vorgesehenen Maßnahmen kurz vorgestellt.
Hierzu ergibt sich keine Aussprache; der Ausschreibung der abschließenden Kanalsanierungsmaßnahmen wird ohne Widerspruch zugestimmt.
Erschließung weiterer Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kohlhalde III“ sowie Auftragsvergabe
Stadtrat Lieb tritt zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit vom Ratstisch ab.
Der planende Ingenieur Dietmar Seifert vom Ingenieurbüro Dreher informiert die Stadträte über die geplanten weiteren Schritte. Für die Erschließung weiterer 19 Baugrundstücke im Neubaugebiet „Kohlhalde III“ sind im inzwischen beschlossenen Haushaltsplan 2012 folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:
Straßenbau 107.000 €
Straßenbeleuchtung 15.000 €
Kanalbau 235.000 €
Wasserleitung 54.000 €
Summe 411.000 €
Die Kanalbau-, Straßenbau- und Erdarbeiten sowie die Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung waren in 2 Losen öffentlich ausgeschrieben. Die vom Ingenieurbüro geprüften Preisspiegel liegen den Gemeinderäten vor. Es wird vorgeschlagen die Aufträge wie folgt zu vergeben:
1. Mit der Verlegung der Wasserleitung wird die Fa. Keimer zum Angebotspreis von 22.986,23 € beauftragt.
2. Den Auftrag für die Straßen- und Tiefbauarbeiten erhält die Firma Lieb unter Berücksichtigung des Sondervorschlages 1 zur Angebotssumme von 368.573,81 €.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme stellen sich nach diesen Auftragsvergaben wie folgt dar:
Städtischer Anteil am Auftrag der Fa. Lieb 348.300 €
Verlegung der Wasserleitung, Auftrag Fa. Keimer, netto 19.300 €
Straßenbeleuchtungsmasten 8.900 €
Zwischensumme 376.500 €
Unter Berücksichtigung der Nebenkosten, insbesondere des Honorars für das Ingenieurbüro, werden die im Haushalt veranschlagten Mittel in voller Höhe benötigt.
Ohne weitere Aussprache stimmt das Gremium anschließend den vorgeschlagenen Auftragsvergaben einstimmig zu.
Erneuerung der Kanalisation und Wasserleitung sowie Straßenneugestaltung im Römerweg in Gammertingen
- Vorstellung der Planung sowie Ausschreibungsbeschluss
Ingenieur Martin Beck vom planenden Ingenieurbüro Beck informiert die Stadträte über die geplanten Schritte. Sowohl die Wasserleitung, als auch die Abwasserleitung und die Fahrbahn im Römerweg sind in einem schlechten Zustand und müssen dringend zwischen den Anschlusspunkten Trégueuxplatz/Roter Dill bis zur Kreuzung Schrotgasse/Breite Straße erneuert werden. Für die Baumaßnahme sind folgende Haushaltsmittel im inzwischen beschlossenen Haushaltsplan 2012 eingestellt:
Straßenbau 283.000 €
Erneuerung der Kanalisation 142.000 €
Erneuerung der Wasserleitung 105.000 €
Summe: 530.000 €
Ein Teil des Römerweges liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Hohenzollernstraße“. Hierfür können Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm erwartet werden. Diese betragen 60 % der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Kosten auf 150 €/m² Oberfläche begrenzt sind.
Ergänzend wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock beantragt. Die Entscheidung über die Ausgleichstockmittel erfolgt erfahrungsgemäß aber erst im Juni/Juli. Auf Antrag erteilt das Regierungspräsidium allerdings auch eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Baubeginn; ohne allerdings eine Zusage auf eine tatsächliche Förderung.
Für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen können keine Zuschüsse generiert werden; diese Maßnahmen sind über die Gebühren zu finanzieren.
Bürgermeister Jerg erhofft sich bei einer frühzeitigen Bauausschreibung günstigere Ausschreibungsergebnisse gegenüber einer Ausschreibung im Sommer. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauarbeiten baldmöglichst öffentlich auszuschreiben und beim Regierungspräsidium die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den beantragten Ausgleichstockzuschuss zu beantragen.
Die Stadträte stimmen einstimmig der Planung und dem Ausschreibungsbeschluss zu.
Bürgermeister Jerg fasst die Beratungspunkte § 12-14 zusammen und stellt anhand der Sitzungsvorlagen die jeweiligen Entwicklungen dar.
Ausgangslage: Aktueller Anlass für die Bebauungsplanung ist ein privater Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lebensmittelgeschäftes in eine Spielothek als Vergnügungsstätte. Diese beantragte Nutzungsänderung verursacht Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss (Teileigentumsanteil) des Gebäudes Sigmaringer Straße 15 (Flst. 220/6). Beantragt wurde die Aufstellung von 2 x 12 Geldspielgeräten. Weiterhin erfordert die beantragte Nutzungsänderung den Nachweis von 20 Stellplätzen. Im Bestand hat der Bauherr 14 Stellplätze (7 Gaststätte und 7 SB Lebensmittelmarkt) nachgewiesen; 6 Stellplätze müssten nachgewiesen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“. Das Gebiet wurde als „Kerngebiet“ definiert. Nach § 7 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sind in Kerngebieten „Vergnügungsstätten“ zulässig.
Der Verwaltungsausschuss hat nach mehrfacher intensiver Aussprache einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, einen Beschluss für die Änderung des Bebauungspans „Sigmaringer Straße“ zu fassen, eine Veränderungssperre zu erlassen, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu dem oben genannten Bauantrag an sich zu ziehen und vor dem Hintergrund der entgegenstehenden Veränderungssperre dieses Einvernehmen zu verweigern. Außerdem hat der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Erstellung einer Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten in der Gesamtstadt Gammertingen vorzunehmen.
Bebauungsplan „Sigmaringer Straße“
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Ziele der Planung: Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“ sollen folgende Planziele für dieses Gebiet verwirklicht werden:
- Der aktuell gültige Bebauungsplan ist in den 1970iger Jahren in Folge der damaligen städtebaulichen Zielvorstellungen des ehemaligen Sanierungsgebietes „Sigmaringer Straße“ entstanden. Die damals festgelegte Art der baulichen Nutzung als „Kerngebiet“ hat sich in der Zwischenzeit in Folge veränderter Wohn-/ Gewerbe- und Dienstleistungsstrukturen nachhaltig in Richtung „Mischgebiet“ weiter entwickelt. Diesem Umstand ist mit der Änderung des Bebauungsplanes Rechnung zu tragen. Anstelle des jetzt bestehenden „Kerngebiets“ soll nunmehr ein Mischgebiet (MI) festgesetzt werden.
- Planungsziel ist außerdem, dass Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Wesentliche Begründung dafür ist, dass Vergnügungsstätten zu einem „Trading-Down-Effekt“ führen können. Insbesondere ist zu befürchten, dass ein Verdrängungsprozess des traditionellen Einzelhandels und seiner Käuferschichten in Gang gesetzt wird, weil die Betreiber der Vergnügungsstätten – zumindest teilweise – bereit sind, höhere Mietpreise zu zahlen. Als Folge kann es zu einer verstärkten Ansiedlung von Vergnügungsstätten kommen, welche aufgrund ihrer Außenwirkung eine Niveauabsenkung des gesamten Gebietes nach sich zieht. Zusammenfassend lässt sich der „Trading-Down-Effekt“ als Senkung der Qualität des Warenangebotes mit allen den damit verbundenen städtebaulichen Negativwirkungen charakterisieren. Dies würde den Entwicklungsabsichten der Stadt für die Entwicklung der Stadtmitte zuwiderlaufen.
Hinzu kommt, dass Gammertingen als eine von vier Modellkommunen im Regierungsbezirk Tübingen im derzeit laufenden Modellprojekt „Kleinstadtleben – Wiederbelebung der Kleinstädte im ländlichen Raum“ ausgewählt worden ist. In diesem bürgerschaftlichen Dialogprozess geht es vor allem um die Stärkung bzw. (Wieder-)belebung der Gammertinger Innenstadt unter aktiver Beteiligung der Mitglieder des Gemeinderates, der Bürgerschaft, der Grundstückseigentümer und der Gewerbebetreibenden. Dieser Prozess und die damit verbundene positive Entwicklung der Innenstadt soll durch den vorliegenden Bauantrag für die zusätzliche Einrichtung einer Spielhalle in der Sigmaringer Straße 15 nicht gefährdet werden.
Ferner können Spielotheken in einem so exponierten Bereich der Stadtmitte zu einer Gefährdung von Jugendlichen und Kindern führen, die sich sehr häufig in diesem Bereich aufhalten, zumal der Bereich im unmittelbaren Umfeld des Schulweges von der Haltstelle des Bahnhofs und des zentralen Omnibusbahnhofes zu den Schulen des ländlichen Bildungszentrums sowie der Bücherei mit einem Angebot von differenzierten Schulen liegt. Außerdem soll ein Spielhallenkonzept aufgestellt werden, in dem geprüft wird, in welchen Bereichen des Stadtgebiets die Ansiedlung von Spielhallen städtebaulich vertretbar erscheint.
Weiter sind Vergnügungsstätten – gerade in der Nachtzeit – häufig Ursache für unverhältnismäßig hohe Lärmemissionen durch Zu- und Abgangsverkehr. Sowohl Verkehrs- als auch Besucherlärm sind dabei für einen erhöhten Lärmpegel verantwortlich. Gerade in innerstädtischen Lagen führt dies häufig zu Nutzungskonflikten. In Anbetracht der Lärmemissionen bis spät in die Nacht ist das Wohnen in einem derartigen Umfeld erheblich beeinträchtigt. Somit wird eine Nutzungsmischung im Sinne einer vielfältigen, lebendigen Innenstadt durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten erschwert.
- Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus den 1970iger Jahren (insbesondere die Regelungen zu den Werbeanlagen, etc.) sollen den heutigen städtebaulichen Verhältnissen ebenfalls angepasst werden.
Angaben zum Plangebiet: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“ befindet sich im Zentrum der Kernstadt Gammertingen zwischen der „Eichertstraße“ im Westen, der „Bahnhofstraße“ im Norden und Osten und der „Sigmaringer Straße“ (B32/B313) im Süden. Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 2,7 ha.
In das Plangebiet sind nachfolgende Flurstücke einbezogen:
Flurstück: 212/3, 212/4, 212/5, 214/2, 214/3, 215/1, 215/3, 215/4, 219/1, 220/6, 224/1, 224/2,225/5, 229/7, 229/9, 471/13, 470/14, 3320/1, 3349/2, 3349/12, 3367/5, 3411
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: Durch das Flurstück 466/11, 466/13
Im Westen: Durch das Flurstück 513/31, 197/6, 197/7
Im Osten: Durch das Flurstück 231/7, 230/6, 230/7
Im Süden: Durch das Flurstück 236/4, 238/4, 238/5 194/5, 195/4, 196/6
Satzungsbeschluss über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet des Bebauungsplan „Sigmaringer Straße“, Gammertingen
Begründung: Anlass für die Planung ist ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lebensmittelgeschäftes in der Gammertinger Innenstadt in eine Spielothek als Vergnügungsstätte. Diese beantragte Nutzungsänderung verursacht Umbaumaßnahmen im Erdgeschoß (Teileigentumsanteil) des Gebäudes Sigmaringer Straße 15 (Flst. 220/6).
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“. Das Gebiet wurde als „Kerngebiet“ definiert. Nach § 7 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sind in Kerngebieten „Vergnügungsstätten“ zulässig.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“ sollen vor allem die o. g. Planziele des Änderungsverfahrens verwirklicht werden.
Zur Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit und den damit verbundenen Planungsabsichten der Stadt, den negativen Erscheinungsformen von Vergnügungsstätten entgegen zu wirken, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich. Wie oben dargelegt ist derzeit ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines bestehenden Lebensmittelgeschäftes in der Gammertinger Innenstadt in eine Spielothek als Vergnügungsstätte anhängig. Das Baugesuch widerspricht insbesondere den Planungsabsichten der Stadt, in diesem Bereich keine Vergnügungsstätten mehr zuzulassen. Damit ist zur Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre befindet sich im Zentrum der Kernstadt Gammertingen zwischen der „Eichertstraße“ im Westen, der „Bahnhofstraße“ im Norden und Osten, sowie der „Sigmaringer Straße“ (B32/B313) im Süden. Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 2,7 ha. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die zeichnerische Darstellung der Stadt Gammertingen vom 15.02.2012.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:
Im Norden: Durch das Flurstück 466/11, 466/13
Im Westen: Durch das Flurstück 513/31, 197/6, 197/7
Im Osten: Durch das Flurstück 231/7, 230/6, 230/7
Im Süden: Durch das Flurstück 236/4, 238/4, 238/5 194/5, 195/4, 196/6
In den räumlichen Geltungsbereich sind nachfolgende Flurstücke einbezogen:
Flurstück: 212/3, 212/4, 212/5, 214/2, 214/3, 215/1, 215/3, 215/4, 219/1, 220/6, 224/1, 224/2,225/5, 229/7, 229/9, 471/13, 470/14, 3320/1, 3349/2, 3349/12, 3367/5, 3411
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und
- Keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (bereits im Amtsblatt vom 1. März 2012 erfolgt.) Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.
Konzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten auf der Gesamtgemarkung der Stadt Gammertingen
- Aufstellungsbeschluss für die Vergnügungsstättenkonzeption
Ausgangslage: Bereits seit längerer Zeit ist eine steigende Nachfrage nach Vergnügungsstätten im Gebiet der Stadt Gammertingen zu verzeichnen. Die Stadtverwaltung sieht sich immer häufiger mit Bauvoranfragen bis hin zu fertig ausgearbeiteten Bauanträgen hinsichtlich der Genehmigung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielotheken, konfrontiert.
Aufgrund der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Vergnügungsstätten in weiten Teilen des Gemeindegebietes zulässig. Dies gilt nicht nur für die Gemarkungsfläche der Kernstadt, sondern insbesondere auch für die Kernbereiche in den Stadtteilen. Durch verstärkte Leerstände von Ladengeschäften oder Gastronomiebetrieben ist ein zunehmender Druck von entsprechenden Investoren Vergnügungsstätten zu befürchten. Ein derartiger Bauantrag auf Nutzungsänderung kann nur über ein Bebauungsplanverfahren in Verbindung mit der Zurückstellung des Baugesuchs bzw. der Anordnung einer Veränderungssperre abgelehnt werden. Bislang hat die Verwaltung immer nur auf die aktuellen Entwicklungen von Fall zu Fall reagieren können und befand sich damit in einer defensiven Position. Ein flächendeckendes Konzept für das gesamte Gemeindegebiet für den Umgang mit Bauanträgen für Vergnügungsstätten fehlt bisher. Selbständiges, zielgerichtetes Handeln im Sinne der „Planungshoheit der Gemeinde“ war bislang bezogen auf die Problematik Vergnügungsstätten nur in stark eingeschränktem Umfang möglich.
Aus städtebaulicher Sicht sind im Umfeld von Vergnügungsstätten häufig negative Auswirkungen auf das gesamte Umfeld festzustellen, da die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Regel eine strukturelle Veränderung bis hin zur Verschlechterung der betroffenen Gebiete verursacht. Dieser sogenannten „Trading-Down-Effekt“ löst meist eine Veränderung der bestehenden Nutzungsformen aus. Insbesondere wird ein Verdrängungsprozess des traditionellen Einzelhandels und seiner Käuferschichten in Gang gesetzt, weil die Betreiber der Vergnügungsstätten – zumindest teilweise – nicht an die Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes gebunden sind. Dadurch sind sie bereit und in der Lage höhere Mietpreise zu bezahlen. Als weitere Folge kann es zu einer verstärkten Ansiedlung von Vergnügungsstätten kommen, welche aufgrund ihrer Außenwirkung eine Niveauabsenkung des gesamten Gebietes nach sich zieht. Durch sukzessive Schließungen der ursprünglichen Betriebe kann dies bis zu einem „Umkippen“ in reine Vergnügungsviertel führen. Zusammenfassend lässt sich der „Trading-Down-Effekt“ als Senkung der Qualität des Waren- und Dienstleistungsangebotes mit allen den damit verbundenen städtebaulichen Negativwirkungen charakterisieren.
Aufgrund der oben geschilderten negativen Auswirkungen von Vergnügungsstätten und dem innerhalb der Gemeinde schon vorhandenen Besatz ist die Stadt Gammertingen bestrebt die gewachsenen Strukturen zu schützen und zu erhalten. Städtebauliches Ziel ist es nicht nur innerhalb der Kernstadt, sondern auch in den Stadtteilen, negativen Einflüssen auf die Stadtentwicklung entgegenzuwirken und sie bereits in deren Entstehung zu unterbinden. Nicht nur in den Strukturkonzepten für die Entwicklung der Stadtteile Harthausen, Feldhausen, Kettenacker und Bronnen im Rahmen der ELR-Förderkulisse sowie im Dialogprozess Bronnen-Mariaberg als auch im laufenden Modelprojekt „Kleinstadtleben“ in der Kernstadt Gammertingen wird auf eine zukunftsgerichtete städtebauliche Entwicklung, insbesondere zur Vermeidung von innerörtlichen Leerständen, besonderer Wert gelegt. In diesem Zusammenhang wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten jeglicher Art kritisch beurteilt.
Mit der zu erarbeitenden Vergnügungsstättenkonzeption ist sowohl eine Bestandsaufnahme als auch eine abschließende Betrachtung städtebaulich schützenswerter Bereiche sowie zukünftig zulässiger Standorte für Vergnügungsstätten darzustellen. Sie dient insbesondere auch der klaren Definition bauplanungsrechtlicher Zielvorgaben für bestehende als auch künftige Bebauungspläne. Ein genereller Ausschluss von Vergnügungsstätten ist aus rechtlicher Sicht äußert problematisch zu beurteilen. Sogenannte „Negativplanungen“ sind nach gängiger Rechtssprechung nicht haltbar. Ein völliger Ausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Gemeindegebiet ist mit dem Bundesrecht nicht vereinbar und rechtlich äußert kritisch zu betrachten. Auch gegen einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten aus sämtlichen Kern- und Mischgebieten einer Kommune im Rahmen der Bauleitplanung mit der Folge einer Verweisung dieser Nutzungsart in solche Baugebiete, in denen sie lediglich ausnahmenweise zulässig sind (z. B. Gewerbegebiete) bestehen im Hinblick auf das Abwägungsgebot erhebliche Bedenken.
Die beabsichtigte Vergnügungsstättenkonzeption soll deshalb vor dem Hintergrund klar definierter städtebaulich schützenswerter Bereiche, sowie vorhandener bereits bestehender Standorte von Vergnügungsstätten klare Leitlinien hinsichtlich des zukünftigen gesamtstädtischen Umgangs mit Vergnügungsstätten abschließend definieren.
Im Anschluss an die Ausführungen von Bürgermeister Jerg zu den Beratungspunkten §§ 12-14 meldet sich Stadtrat Wasel zu Wort und fügt an, dass der Verwaltungsausschuss-Beschluss der eigentlichen Verhandlung vorgezogen worden sei und dies nicht seinem Demokratieverständnis entspricht. Bürgermeister Jerg antwortet darauf, dass kein Fehler vorliegt. Bereits in der öffentlichen Verwaltungsausschuss-Sitzung am 31. Januar 2012 wurde die Thematik beraten und die entsprechenden weiteren Schritte gemeinsam angedacht.
Stadtrat Wasel entgegnet daraufhin, dass diese Thematik schon länger bekannt sei und das Gremium bereits früher hätte kontaktiert werden müssen und nicht erst wenn ein Investor bereits Geld ausgegeben hat. Bürgermeister Jerg erläutert, dass den Eigentümern bzw. mehrjährigen Mietern definitiv bekannt war, dass Vergnügungsstätten in diesem Bereich nicht erwünscht sind.
Stadtrat Götz fügt an, dass man im Innenstadtbereich keine Vergnügungsstätte wolle und diese zwingend ausgelagert werden sollten.
Daraufhin erfolgt jeweils eine Abstimmung zu den Beschlussvorschlägen der §§ 12-14. Alle Abstimmungen ergehen jeweils einstimmig.
Beschlussvorschläge:
- Für den im Lageplan gekennzeichneten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sigmaringer Straße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
- Der Gemeinderat beschließt, den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „Sigmaringer Straße“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
- Der Gemeinderat erlässt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet „Sigmaringer Straße“ in Gammertingen
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Bauangelegenheiten
- Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 53 - 54 LBO; hier: Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Ladengeschäft auf Spielothek, Sigmaringer Straße 15, Gammertingen
Bürgermeister Jerg informiert die Stadträte, dass aufgrund der Bedeutung des Bauvorhabens der Verwaltungsausschuss den Gemeinderat mit der Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens beauftragt habe. Mit der als Baugesuch vorliegenden Nutzungsänderung sind 20 Stellplätze erforderlich. Im Bestand sind 14 Stellplätze (7 Gaststätte und 7 SB Lebensmittelmarkt).
Stadtrat Wasel fragt, wo die 14 Stellplätze nachgewiesen sind und meint, dass kein einziger abgelöst ist.
Bürgermeister Jerg erklärt die Stelllatzfrage zum Zeitpunkt der ursprünglich erstellten Gebäude im Rahmen des früheren Sanierungsverfahrens „Sigmaringer Straße“. Baurechtlich geht die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Sigmaringen von einem geschaffenen und anzurechnenden Bestand für die entsprechende Liegenschaft von 14 Stellplätzen aus.
Daraufhin wird ohne weitere Aussprache einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag versagt.
Einrichtung eines Arbeitskreises „Schulentwicklung Gammertingen“
- Sachstandsbericht
Bürgermeister Jerg erläutert, dass sich der Schulstandort Gammertingen, als ländliches Bildungszentrum mit sehr differenzierten Bildungsangeboten (GS Feldhausen, GWRS Gammertingen, FS Gammertingen, RS Gammertingen, Gymnasium Gammertingen jeweils in kommunaler Trägerschaft, sowie diverse Sonder- und Sonderberufsschulen in privater Trägerschaft), in der Vergangenheit vor allem infolge rechtzeitiger pädagogischer und strategischer Neuorientierungen überaus positiv entwickelt hat. Der Einzugsbereich, insbesondere bei den weiterführenden Schulen, ist ein überregionaler über zwei Landkreisgrenzen hinweg.
Vor dem Hintergrund der demographischen Struktur als auch aus den aktuellen bildungspolitischen Entscheidungen der neuen Landesregierung Baden-Württemberg ergibt sich ein unmittelbarer Bedarf zwischen den Schulen, der Elternschaft, der Staatlichen Schulverwaltung und dem kommunalen Schulträger in eine konzeptionelle Weiterentwicklung unserer Schullandschaft einzusteigen. Hinzu kommt für die Staatliche Schulverwaltung die Notwendigkeit einer Personalentwicklung infolge kurz- und mittelfristig eintretender Personalveränderungen in die diversen Schulleitungen am Standort. Deshalb schlägt Bürgermeister Jerg die Einrichtung eines „Strategiekreises Schulentwicklung Gammertingen“ vor. In Folge der letztjährigen Gemeinderatsberatungen zum „Schulbericht 2011“ sowie diverser weiterer Gespräche der Verwaltungsspitze mit Schulleitern, Elternvertretern, sowie der Staatlichen Schulverwaltung soll zur konzeptionellen Aufarbeitung und vor allem inhaltlich-pädagogischen Vorbereitung weiterer konkreter Schritte des Schulträgers einen gemeinsamen „Strukturarbeitskreis Schulentwicklung“ eingesetzt werden. Dieser könnte sich wie folgt zusammensetzen:
1. Vertreter der in Gammertingen stationierten Schulen (Schulleiter + evtl. ein weiteres Mitglied aus dem Kollegium) (max. 9 Personen)
- Grundschule Feldhausen (ein)
- GWRS Gammertingen (zwei)
- Förderschule Gammertingen (ein)
- Realschule Gammertingen (zwei)
- Gymnasium Gammertingen (ein bis zwei)
- Mariaberger Sonderschulen (ein)
2. Vertreter der Elternschaft (6 Personen)
Jeweils Elternbeiratsvorsitzender bzw. dessen Vertreter der GS Feldhausen, der GWRS Gammertingen, der Förderschule Gammertingen, der Realschule Gammertingen und des Gymnasiums Gammertingen. Inklusive/Exklusive neuer Gesamtelternbeiratsvorsitzender (auch Mitglied im Landeselternbeirat)
3. Vertreter des Schulträgers (5 Personen)
Bürgermeister + 4 vom Gemeinderat entsandte Mitglieder
4. Vertreter der Staatlichen Schulverwaltung (SSA Albstadt) (1-3 Personen)
Mögliche Aufgabenfelder (konkrete Problemkreise): Nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung, der vorhandenen Geburtenzahlen, sowie des durch den Entfall der Grundschulempfehlung erwarteten Veränderungen der Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen und den bildungspolitischen Erfordernissen ergeben sich zentrale Aufgabenstellungen:
1. Entwicklung der beiden Grundschulen
2. WRS/RS-Zukunft – Verbundschule oder Gemeinschaftsschule
3. Gymnasium (G 8/G 9)
4. Weiterentwicklung der Förderschule
5. Inklusion/Sonderschulentwicklungen
- Benennung von Vertretern des Gemeinderates
Zur Mitwirkung im Strukturarbeitskreis sind im Verwaltungsvorschlag als Vertreter des Schulträgers vier vom Gemeinderat entsandte Mitglieder, sowie der Bürgermeister vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen im Rahmen der Einigung diese vier Vertreter aus Reihen des Gremiums zu berufen.
Die Gemeinderäte Lieb, Götz und Molnar schlagen jeweils einen Vertreter der jeweiligen Fraktionen als Mitglieder des Gemeinderats vor. Dies sind:
Herr Vojta
Herr Vogelsang
Herr Binsch
Stadtrat Wasel äußert trotz des Vorschlages der Fraktionen einen weiteren 4. Vertreter zu benennen, persönliche Bedenken gegen das seiner Ansicht nach nicht arbeitsfähige Gremium. Er werde daran nicht teilnehmen. Nachdem Stadtrat Schmidt nicht widerspricht wird im Rahmen der Einigung beschlossen als Vertreter des Gemeinderats die Gemeinderäte Vogelsang, Binsch und Schmidt in den Arbeitskreis „Schulentwicklung“ zu entsenden. Darüber herrscht Konsens.
Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Kernstadt für den Zeitraum 2013 bis 2032
Bürgermeister Jerg tritt bei diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit vom Ratstisch am.
Stadtrat Hebeisen übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt anschließend das Wort an den Fachbeamten für das Finanzwesen Hagg. Dieser erläutert bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Der bestehende Strom-Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Gammertingen und der Gammertinger Energie- und Wasserversorgung (GEW) GmbH für die Kernstadt Gammertingen endet vertragsgemäß am 31. Dezember 2012. Für die Stadtteile Harthausen, Feldhausen, Kettenacker, Mariaberg und Bronnen wurde am 24. Juli 2007 für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2028 ein erneuter Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG abgeschlossen.
Der Hinweis, dass sich qualifizierte Energieversorgungsunternehmen um die Neuvergabe der auslaufenden Kernstadt-Strom-Konzession bewerben können, wurde am 27. Juli 2011 im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes öffentlich bekannt gemacht. Aufgrund dieser Ausschreibung hat sich lediglich des bisherige Konzessionär, die GEW GmbH, beworben.
Durch den Konzessionsvertrag gewährt die Stadt Ihrem Vertragspartner, dem Energieversorgungsunternehmen, das Recht zur Benutzung Ihrer öffentlichen Verkehrswege. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich das EVU bzw. der Netzbetreiber insbesondere zur Zahlung einer Konzessionsabgabe. Die Kommune darf nach § 107 der Gemeindeordnung Konzessionsverträge, durch die einem Energieversorgungsunternehmen die Benutzung von Eigentum der Gemeinde, insbesondere von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eingeräumt wird, nur abschließen, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet wird. Hierüber soll dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorgelegt werden.
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Städtetag sowie der EnBW AG wurde ein Musterkonzessionsvertrag ausgearbeitet, der von der WIBERA im Detail geprüft wurde. Auf dieser Grundlage wurde auch der im Jahr 2007 neu geschlossene Konzessionsvertrag für die Gammertinger Stadtteile abgeschlossen. Die Stadtverwaltung hält es für sinnvoll, diesen Musterkonzessionsvertrag auch für die nun neu zu vergebende Konzession in der Kernstadt anzuwenden. Der Musterkonzessionsvertrag sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
- Konzessionsabgabe im gesetzlich höchstzulässigen Umfang, § 3 Abs. 1 (Die jährliche Konzessionsabgabe allein für die Kernstadt beläuft sich im Schnitt auf 120.000 €)
- 10 % Rabatt auf die Netznutzungsentgelte, § 3 Abs. 5 (Die Stadt erhält auf Ihre eigenen Anlagen, die aus dem Niederspannungsnetz beliefert werden, 10 % Nachlass auf die von der Regierungsbehörde festgelegten Netznutzungsentgelte. Dadurch profitiert die Stadt nochmals mit durchschnittlich 3.200 €/a.)
- Klare Regelung zu Folgekosten, beispielsweise bei Änderungen an gemeindlichen Wegen (§ 5)
- Planungssicherheit für den Konzessionsnehmer bei Investitionen in das Verteilernetz durch die maximal zulässige Vertragsdauer von 20 Jahren (§ 8 Abs .1)
- Pflicht zum Rückbau stillgelegter Leitungen (§ 4 Abs. 7)
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den als Sitzungsvorlage vorliegenden Konzessionsvertrag mit der Gammertinger Energie- und Wasserversorgung (GEW) GmbH für den Vertragszeitraum 2013 bis 2032 anzuschließen.
Stadtrat Molnar und Stadtrat Lieb sprechen sich für den Vorschlag der Verwaltung und die Vergabe der erneuten Konzession an das städtische Versorgungsunternehmen GEW GmbH aus.
Im Anschluss daran wird dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Abschlussbericht und Zuschussabrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes
Der Fachbeamte für das Finanzwesen Hagg erläutert, dass im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes (Konjunkturprogramm II) der Bund drei zusätzliche Investitionsmaßnahmen im Stadtgebiet in Gammertingen gefördert hat:
1. Energetische Maßnahme an der Turnhalle beim Gymnasium
Die Zuwendung aus der „Bildungspauschale“ summierte sich auf 479.040 €. Hinzu kann noch eine Landesförderung aus dem Ausgleichstock mit 150.000 €, so das für den ersten Bauabschnitt der durchgeführten energetischen Turnhallensanierung mit Baukosten von insgesamt 687.000 € gerade mal städtische Eigenmittel in Höhe von 58.000 € eingesetzt werden mussten.
2. Dach- und Fassadensanierung am Altenpflegeheim, BA. 4
Der Eigenbetrieb „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ erhielt für den vorgezogenen 4. Bauabschnitt der Dach- und Fassadensanierung eine Zuwendung des Bundes als „Infrastrukturpauschale“ in Höhe von 67.959 €. Die Gesamtkosten dieses Bauabschnittes des Dach- und Fassadensanierung beliefen sich auf 142.000 €. Mit Unterstützung des Konjunkturprogramms konnte einerseits dieser Bauabschnitt zeitlich vorgezogen und andererseits auf eine sonst zur Finanzierung notwendige Kreditaufnahme in dieser Höhe verzichtet werden.
3. Ausbau der „Alten Mühle“ in Mariaberg
Für die Dach- und Fassadensanierung mit Ausbau der „Alten Mühle“ im Stadtteil Mariaberg zur überwiegend schulischen Nutzung, Bildungszentrum und Ökologiestation wurden aus der für private Schulträger zu gewährenden „Bildungspauschale“ zusätzlich vom Bund 149.300 € bewilligt. In diesem Betrag ist ein nur für private Schulträger gewährter Kofinanzierungsbetrag des Landes in Höhe von 37.325 € enthalten, der ansonsten bei kommenden Maßnahmen als Eigenanteil der Kommune hätte getragen werden müssen. Die Kosten der Maßnahme in Höhe von 221.000 € wurden vom diakonischen Unternehmen Mariaberg e.V. aufgebracht. Daher wurde auch die gesamte Förderung für dieses Projekt an Mariaberg e.V. weitergeleitet.
Ohne weitere Aussprache werden diese Zuschussabrechnungen positiv zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
- Informationen der Verwaltung
Bürgermeister Jerg informiert die Gemeinderäte über die Veranstaltung der Interessengemeinschaft naldo. Die Veranstaltung findet am 29. Februar 2012 um 19:30 Uhr statt. Es handelt sich dabei um einen Infoabend mit Referenten.
- Tourismuskonzeption
Stadtrat Schmidt erkundigt sich in welcher Sitzung die Tourismuskonzeption vorgestellt wird. Bürgermeister Jerg antwortet, dass dies voraussichtlich für die Märzsitzung geplant ist. [zurück] |