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Aus den übergeordneten raumordnerischen Plänen der Landes- und Regionalplanung hat der für die Stadt Gammertingen zuständige Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal in seinem aktuellen Flächennutzungsplan umfassende Regelungen für die vorbereitende Bauleitplanung getroffen.

Gewerbliche Bauplätze in Gammertingen

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar (siehe auch Näheres unter www.laucherttal.de).

Daraus hat die Stadt Gammertingen für größere Bereiche ihrer Markungsfläche, insbesondere in den bewohnten Siedlungszonen, Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung, einem Textteil und einer Begründung. Die maßgeblichsten Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind:

  • Art der baulichen Nutzung (was darf gebaut werden, z.B. Wohngebäude, Lagerhallen, Gewerbebetriebe)

  • überbaubare Fläche (wo auf dem Grundstück darf gebaut werden)

  • Maß der baulichen Nutzung (wie hoch darf gebaut und wie viel Fläche des Grundstücks darf überbaut werden)

Die Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert, diese gilt bundesweit. Auch die Plandarstellungsmöglichkeiten sind bundeseinheitlich in der Planzeichenverordnung (PlanZVO) geregelt. Darüber hinaus ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) für gestalterische Festsetzungen relevant.

 

 

Allgemeine Rechtsgrundlage

 

Unsere aktuellen Bebauungspläne im Stadtgebiet Gammertingen und Stadtteile finden Sie hier mit einem Klick als pdf-Datei.

Dateien befinden sich gerade im Aufbau. Haben Sie bitte noch etwas Geduld.

 

Bebauungspläne A-Z

Am Ziegelweg


Äußere Lochern


Beim Kreisaltersheim


Bildungszentrum


Bildungszentrum II


Brechgrube


 Europastraße - Lauchert


Gewerbegebiet Alb


Gewerbegebiet Alb II


Gewerbegebiet Herdleäcker I

 

Bitte beachten Sie, dass im Bereich des Bebauungsplans "Herdleäcker I" teilweise einzelne Flächen der Bebauungspläne in weiteren Fortschreibungen nochmals überplant wurden.


Gewerbegebiet "Herdleäcker II"


Harthausen Süd


Harthausen Süd II


Hettinger Weg


Hettinger Weg II


Hettinger Weg III


Hinter der Kirche I


Hinter der Kirche II


Hinterer Bohl I und II


Hinterer Bohl III


 Hintertal


Hochberg


Hölderlinstraße


Im Steig


Innerer Grund


Innerer Grund II


Kapellenweg


Kettenackerweg


Kohlhalde I


Kohlhalde II


Kohlhalde III


Kohlhalde IV


Maiengässle


Mauren I


Mauren II


Mauren III


Mauren IV


Mithau


Mittelberg - Europastraße


Schlosshalde


Sigmaringer Straße


Sigmaringer Straße Süd


Unter Raite I - IV


 Unter Raite V


 Untere Bohlstraße


 Vogelhärtle


 Vogelhärtle II


 

Für weitere Auskünfte zum Flächennutzungsplan der Raumschaft Laucherttal finden Sie mit einem Klick auf die Homepage des dafür zuständigen Gemeindeverwaltungsverbandes Laucherttal nähere und aktuelle Informationen.

Bei der Stadt Gammertingen erhalten Sie über die oben aufgeführten Bebauungspläne und über alle sonstigen baurechtlichen Fragen bei nachfolgenden Ansprechpartnern gerne Auskunft:

Vertretung - Martin Fiedler
Tel.: (07574) 406-130
E-Mail: martin.fiedler@gammertingen.de

oder

Sylke Heister
Tel.: (07574) 406-132
E-Mail: sylke.heister@gammertingen.de

Sie finden uns im Rathaus der Stadt Gammertingen, 2. OG,  Hohenzollernstraße 5-7, 72501 Gammertingen.


Gammertingen


telefon: +49 (0) 7574/406-0
telefax: +49 (0) 7574/406-119
E-Mail: info@gammertingen.de
Web: www.gammertingen.de