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22.12.2023

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper)

Das Ordnungsamt informiert:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nur am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres gestattet ist.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und sonstigen möglicherweise besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten!

Zudem bitten wir Sie bei der „Silvesterknallerei“ Rücksicht auf andere Mitmenschen und Nachbarn, sowie ältere und kranke Menschen, Kinder sowie Tiere zu nehmen.

Angesichts dessen appellieren wir an die Bevölkerung, die Notwendigkeit des Abfeuerns von Feuerwerken auch in der Silvesternacht auf das notwendigste Maß zu reduzieren, zu überprüfen und möglicherweise auch ganz darauf zu verzichten.

Gammertingen


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