In der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2023 wurde der Kindergartenbericht 2022/2023 mit der kommunale Bedarfsplanung 2023/2024 beschlossen. Dieser ist auf der Homepage der Stadt Gammertingen unter https://www.gammertingen.de/de/menschlich/leben/kindergaerten/unsere-kigas.html?Fsize=1 einsehbar.
Des wurden die folgenden Beschlüsse vom Gemeinderat gefasst:
Vereinfachung der Betreuungsstruktur
Entsprechend der derzeitigen Nachfrage sind vom Gemeinderat Vereinfachungen der Betreuungszeiten der drei städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen worden. Da die Betreuungsformen der Verlängerten Öffnungszeiten bis 13.00 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung von 50 Stunden pro Woche aktuell kaum bzw. gar nicht gebucht und auch Mischformen mit diesen beiden Angeboten nicht in Anspruch genommen werden, sollen die Betreuungszeiten ab dem kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 nicht mehr angeboten werden. So kann die umfangreiche Betreuungsstruktur der städtischen Kindergärten vereinfacht werden. Alle anderen Angebotsformen, insbesondere die Verlängerten Öffnungszeiten bis 14.00 Uhr sowie die Ganztagesbetreuung von 45 Stunden pro Woche, bleiben unverändert bestehen, um weiterhin den Bedarfen aller Familien gerecht zu werden.
Änderungsmöglichkeiten zwischen Betreuungszeiten
Zudem wurde eine Anpassung der Wechselmöglichkeiten zwischen Betreuungszeiten beschlossen. Bisher waren Änderungen monatlich möglich, sofern die letzte Anpassung länger als drei Monate zurück liegt. Dies führt zu einem enormen Aufwand für das Kindergartenpersonal. Um diesen zu reduzieren können Änderungen der Betreuungszeiten künftig halbjährlich vorgenommen werden, d. h. zu Beginn des neuen Kindergartenjahres sowie zum 1. Februar. Dies wird auch in einigen umliegenden Gemeinden bereits so praktiziert. Unterjährige Anpassungen sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich. Um den rechtlichen Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gerecht zu werden, sind Wechsel nur möglich, wenn nach der aktuell gültigen Betriebserlaubnis Plätze zur Verfügung stehen. So kann es möglicherweise zur kurzen Wartezeiten kommen.
Anpassung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge für die drei städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmals durch Gemeinderatsbeschluss vom 2. August 2022 mit Wirkung ab dem 1. September 2022 erhöht. Neben den Landeszuweisungen mit 68 % sollen die Elternbeiträge mit ca. 20 % zu den Kosten beitragen. Tatsächlich sah die Kostendeckung im Jahr 2022 in den 3 städtischen Kindergärten wie folgt aus:
Mit einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen von 14,69 % (Vorjahr 14,08 %) liegt die Stadt Gammertingen auch in diesem Jahr deutlich unter den von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden sowie dem Land BW vorgegebenen 20 %.
Am 5. Mai 2023 wurden die neuen gemeinsamen landesweiten Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg zur Festsetzung der künftigen Elternbeiräte veröffentlicht. Die Anpassungsempfehlungen werden erneut nur für ein Jahr und damit für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 ausgesprochen. Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten. Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat eine Erhöhung der Elternbeiträge für alle Betreuungsformen von pauschal 8,5 % beschlossen. Damit liegen die neuen Elternbeiräte noch immer unter den landeseinheitlichen Empfehlungen. Vor allem im Krippenbereich wären deutlich höhere Steigerungen nötig gewesen, um die Beiträge an die Empfehlungen anzunähern.
Auch der Verpflegungskostenersatz für den Mittagstisch muss aufgrund erhöhten Bezugskosten bei der Speisenproduktion und -belieferung des externen Dienstleisters (städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth) um 7 % und damit von 4,20 € auf 4,50 € angepasst werden. Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung bleiben mit 70 € / Woche (35 Betreuungsstunden) unverändert bestehen.
Die Elternschaft wird in der ersten Kindergartenwoche nach den Ferien über einen entsprechenden Elternbrief informiert.
Die neue Gebührenordnung kann unter https://www.gammertingen.de/de/menschlich/leben/kindergaerten/unsere-kigas.html angesehen werden.
Neufassung Kindergartensatzung
Die Satzung der Stadt Gammertingen über die Betreuung und Förderung von Kindern in den städtischen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10. Oktober 2014 beschlossen und trat am 1. November 2014 in Kraft. Da seither einige redaktionelle Anpassungen durch Änderungssatzungen vorgenommen wurden und auch die aktuellen Beschlüsse vom 25. Juli 2023 Anpassungen der Satzung zur Folge haben, wurde die Satzung vom Gemeinderat neu gefasst.
Hier können Sie die aktuelle Kindergartensatzung mit der neuen Gebührenordnung herunterladen.