schrift A A

31.03.2021

Ausgangssperre und weitere Einschränkungen

Infektionslage steigt im Landkreis Sigmaringen - und auch im Stadtgebiet Gammertingen - weiter an.
Das Coronavirus breitet sich auch in unserer Region immer stärker aus. Das Landesgesundheitsamt hat kurz vor Ostern für den Kreis Sigmaringen täglich rund 50 neue Fälle gemeldet, die 7-Tages-Inzidenz beträgt am 31. März deutlich über dem RKI-Wert von 240. Momentan sind 465 Personen infiziert, 1.297 Personen befinden sich in Quarantäne. In der Stadt Gammertingen gibt es aktuell (Stand 30. März 2021) 17 infizierte Personen und rund 60 weitere in häuslicher Quarantäne befindliche Mitbürger.

Bereits in der vergangenen Woche infizierten sich vor allem Kinder und junge Menschen. Rund 30% der Infizierten sind unter 30 Jahre alt. Daraufhin reagierte der Landkreis vor wenigen Tagen bereits mit der kompletten Schließung von 11 Kindertageseinrichtungen, in denen Infektionen auftraten, mit Wechselunterricht für 15 Schulen, in denen Infektionen auftraten. Zusätzlich wurden die Discounter- und Drogeriemärkte verpflichtet, nur noch einen Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche in den Laden zu lassen. Trotz der Maßnahmen gab es auch kurz vor Ostern immer mehr Ansteckungen. "Die letzten Tage haben gezeigt, dass das Virus und vor allem die britische Mutation davon, mitten unter uns ist. Die Ansteckungen im Alltag, in den Familien oder am Arbeitsplatz nehmen zu", beschreibt Dr. Ulrike Hart vom Gesundheitsamt die Lage. Der 7-Tage-R-Wert im Landkreis beträgt aktuell 1,3. Dies bedeutet, dass 1 Infizierter weitere 1,3 Personen ansteckt. Es ist also zu befürchten, dass sich die Zahl der Infizierten ohne Gegensteuern innerhalb einer Woche nochmals um 30% steigert.

Weil aus Sicht des Gesundheitsamtes die bereits getroffenen Zusatzmaßnahmen in Schulen, Kindergärten und im Handel allein nicht ausreichen, sind ab Donnerstag, 1. April 2021, folgende weitere Einschränkungen notwendig:

  1. Es gilt gemeindeübergreifend eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Sie tritt ab Donnerstag, 1. April 2021, ab 21.00 Uhr in Kraft. Demnach darf das Haus nur noch aus denselben triftigen Gründen, wie bereits im Winter, verlassen werden. Durch die Ausgangssperre erhofft sich das Gesundheitsamt eine grundsätzliche Reduzierung der Kontakte. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Ausgangssperren sehr wirksam sind. Sie führen zu einer Kontaktminderung von bis zu 47 %.

  2. Es gilt ab sofort ein Betretungs- und Nutzungsverbot für alle öffentlichen Spielplätze, Grillplätze und Bolzplätze. Auf solchen öffentlichen Einrichtungen treffen sich insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Familien. Da sich das Virus vor allem in diesen Gruppen aktuell besonders stark ausbreitet (über 30 % der aktuell infizierten Personen sind unter 30 Jahre alt), sind weitere Kontaktreduzierungen notwendig.

  3. Bei religiösen Veranstaltungen und Gottesdiensten müssen jedem Besucher mindestens 10 qm Platz im Versammlungsraum zur Verfügung stehen. So soll, ähnlich wie im Lebensmitteleinzelhandel für den täglichen Bedarf, auch hier sichergestellt werden, dass ausreichend Abstand eingehalten werden kann.

Genauere Informationen zur Corona-Lage finden Sie auf unseren städtischen Corona-Sonderseiten mit einer Vielzahl von interessanten Verlinkungen.

Die amtlichen Bekanntmachungen der vorgenannten neuen Allgemeinverfügungen der Kreispolizeibehörde zur nächtlichen Ausgangssperre, der Platzreduzierung in Kirchen und Gebetsräumen sowie dem Nutzungsverbot von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und Grillplätzen finden Sie mit einem Klick unter www.landkreis-sigmaringen.de 

Gammertingen


telefon: +49 (0) 7574/406-0
telefax: +49 (0) 7574/406-119
E-Mail: info@gammertingen.de
Web: www.gammertingen.de