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08.07.2020

Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Ihre Verbrauchsabrechnungen



Aktuelle Senkung der Umsatzsteuer - Auswirkungen auf die Wassergebühren

Am 29. Juni 2020 haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Danach wird der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % sowie der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % vorübergehend für sechs Monate abgesenkt.

Beim Bezug von Frischwasser profitieren auch bei uns in der Stadt alle Haushalte bei der Jahresabrechnung 2020 in besonderem Maße von der Mehrwertsteuersenkung. Für die Wasserlieferungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums. Der Ablauf des Ablesezeitraums wird mit der Ablesung des Zählers bestimmt. In den Fällen, in denen die Ablesung turnusgemäß einmal jährlich im zweiten Halbjahr (bei uns im Dezember eines jeden Jahres) stattfindet, unterliegt die gesamte Liefermenge des Ablese- und Abrechnungszeitraumes beim Frischwasserbezug dem verminderten Steuersatz von 5 % nun in 2020 statt 7 %. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass als Ablesezeitpunkt spätestens der 31. Dezember 2020 gewählt wird, da bei einer danach erfolgenden Ablesung wieder die höheren Steuersätze gelten. Eine Zwischenablesung zum 30. Juni 2020 ist deshalb nicht erforderlich.

Die von der Stadt mit gleichem Bescheid veranlagten Abwassergebühren unterliegen allerdings nicht der Umsatzsteuerpflicht, so dass hier die Gesetzesänderung ohnehin nicht von Bedeutung ist.

Ihre Gebührenvorauszahlungen für die Zeit von 1. Juli - 31. Dezember 2020 bleiben der Höhe nach unverändert. Mit der Jahresabrechnung 2020 erhalten Sie dann die Korrektur und eine ganzjährige Abrechnung für den Frischwasserbezug mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 5 %.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Sachbearbeiterin in der Stadtkämmerei, Corinna Binsch, Tel. 07574 406-122 zur Verfügung.


 

 

Mehrwertsteuersenkung

Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket beschlossen, die Mehrwertsteuer für Leistungen von 1. Juli - 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % zu senken.

Kunden der kommunalen Stadtwerke GEW GmbH profitieren bei der Strom-Jahresabrechnung 2020 in besonderem Maße von der Mehrwertsteuersenkung: Maßgeblich für den abzurechnenden Steuersatz ist der Ablauf des Ablese-/Abrechnungszeitraums. Für die Energielieferung erhalten Sie die Jahresabrechnung zum 31. Dezember 2020. Zu diesem Zeitpunkt gilt der ermäßigte Steuersatz für Strom von 16 %, den wir Ihnen somit für den gesamten Lieferzeitraum, also für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2020 abrechnen werden. Die Regelung ergibt sich aus Abschnitt 13.1 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE). Eine Zwischenablesung zum 30. Juni 2020 ist deshalb nicht erforderlich.

Ihre Abschlagszahlungen für die Zeit von 1. Juli – 31. Dezember 2020 bleiben der Höhe nach unverändert. Mit der Jahresabrechnung 2020 erhalten Sie dann die Korrektur und eine ganzjährige Abrechnung mit reduziert 16 % MwSt.

Sie haben noch Rückfragen? Gerne stehen Ihnen dafür unsere Mitarbeiterinnen im Kundenservice unter der Telefonnummer 07574 406-162 und -170 zur Verfügung.


 

Kundeninformation zur Senkung der Mehrwertsteuer

Seit Mittwoch, 1. Juli 2020 und bis Donnerstag, 31. Dezember 2020 gilt auch beim Ferngas ein verringerter Mehrwertsteuersatz. Diesen gibt die Ferngasgesellschaft Albstadt Gammertingen mbH vollumfänglich an ihre Kunden weiter. Alle Abschlagszahlungen werden als Bruttoleistungen mit der entsprechenden Mehrwertsteuer in geltender Höhe in der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung berücksichtigt. Das heißt: Die Kunden der Ferngasgesellschaft Albstadt Gammertingen mbH müssen nichts unternehmen und zahlen ihre Abschläge weiterhin wie gewohnt.

Die Senkung wird dann mit der nächsten Jahresend- oder Schlussrechnung an die Kunden weitergereicht.

Ferngasgesellschaft Albstadt Gammertingen mbH
Goethestraße 91
72461 Albstadt
www.fa-gammertingen.de

 

 

 

Gammertingen


telefon: +49 (0) 7574/406-0
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Web: www.gammertingen.de