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19.03.2021

Für alle Kommunen im Landkreis Sigmaringen gilt die "Corona-Notbremse"

Seit Tagen steigen die Infektionszahlen und damit die 7-Tages-Inzidenz auf Werte über 130. Daher wird ab kommenden Samstag, 20. März ab 0.00 Uhr, die sogenannte "Corona-Notbremse" im Landkreis Sigmaringen greifen. Erst am vergangenen Montag hatte der Landkreis in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium entschieden, dass die strengeren Maßnahmen noch nicht notwendig sind. Nachdem die Neuinfektionen jedoch weiter gestiegen sind und das Infektionsgeschehen von den Gesundheitsbehörden mittlerweile als sehr diffus eingestuft werden muss, sieht der Landkreis es als unumgänglich an für alle 25 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Notbremse zu aktivieren. Damit werden ab Samstag fast alle Lockerungen, die zum 8. März für Einzelhandel und zahlreiche andere Branchen in Kraft getreten sind, wieder zurückgenommen.

Ab Samstag, 20. März 2021, 0.00 Uhr, gilt daher für alle u. a. folgendes:

  • Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
  • Im Einzelhandel ist nur noch Click & Collect möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen.
  • Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten u. ä. müssen schließen.
  • Einschränkungen beim Sport. Insbesondere ist die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit-Individualsport wieder untersagt.
  • Weiterhin haben allerdings Bau- und Gartenmärkte, Blumenhandlungen, Buchhandlungen und Frisörsalons geöffnet.


Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen, wäre als nächster Verschärfungsschritt erneut eine nächtliche Ausgangssperre möglich.

Erst wenn der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter 100 fallen wird, können die Einschränkungen wieder zurückgenommen werden.

Nähere Informationen mit einem Klick zu unseren Corona-Informationsseiten.

 

 

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