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08.11.2022

Gewässerschau an der Lauchert - Zweiter Besichtigungstermin

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast bei Gewässern, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.

Die Stadt Gammertingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für die Lauchert mit Nebengewässern. Deshalb führt das Stadtbauamt Gammertingen am Dienstag, 15. November 2022 gemeinsam mit dem Landratsamt Sigmaringen entlang der Lauchert eine weitere Gewässerschau des südlichen Flussabschnittes durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Lauchert in Gammertingen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am Dienstag, 15. November 2022 wird der zweite, ca. 3,83 km lange südliche Lauchertabschnitt zwischen der Freizeitanlage und der Gemeindegrenze in Richtung Hettingen besichtigt.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Gammertingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Gammertingen, Christian Lingl-Kösel, Tel.: 07574 406-152.

Gammertingen


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