Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf die zuletzt landesweit drastisch steigenden Infektionszahlen mit der Ausrufung der dritten Pandemiestufe reagiert. Mit Beschluss vom 18. Oktober wurde daher die allgemeine Corona-Verordnung des Landes an das stark steigende Infektionsgeschehen im Land angepasst.
Die angepasste Verordnung ist zum 19. Oktober in Kraft getreten und umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:
Welche genauen Auswirkungen diese Änderungen auf die weiteren privaten Lebensbereiche – wie etwa Sport- und Freizeitbetrieb – haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch hier kurzfristig verschärfte Regelungen gelten werden, um das diffuse Infektionsgeschehen einzudämmen und vor allem die schnelle Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
Die aktuelle Corona-Verordnung kann auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg oder über die Corona-Sonderseiten eingesehen werden.