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13.12.2022

Landesweite Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) „Corona-Pandemie“ ab 1. Januar 2023 aufgehoben

Das baden-württembergische Sozialministerium hat nun mitgeteilt, dass Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken vom 1. Januar 2023 an alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg übernehmen. Impfstützpunkte und Mobile Impfteams des Landes, die bislang noch in den Stadt- und Landkreisen tätig sind, werden dann nicht mehr benötigt und somit in diesem Kontext auch nicht mehr die Unterstützung des Katastrophenschutzdienstes. Auch die Abwicklung sonstiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter Mitwirkung des Katastrophenschutzdienstes – etwa zur Spitzenabdeckung des Regelrettungsdienstes – kann wieder mit den Regelstrukturen bewältigt werden.

Rund zwei Jahre lang waren die Impfzentren, und nach deren Schließung die Impfstützpunkte zusammen mit den Mobilen Impfteams, ein zentraler Baustein in der Pandemie-Bekämpfung. Mit ihnen wurde ein flächendeckendes, niederschwelliges Impfen für sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit möglich gemacht. Die Mobilen Impfteams haben die Impfungen direkt zu den vulnerabelsten Menschen in Pflegeeinrichtungen und Wohnheime gebracht. Für die hervorragende Unterstützung durch den Katastrophenschutzdienst hierbei und bei allen weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie dankt das Ministerium allen mitwirkenden Ehrenamtlichen, den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzbehörden des Landes auf das Herzlichste.

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