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23.12.2020

NICHTS MIT BÖLLER UND RAKETEN - zusätzlich zum Böller- und Raketenverbot im öffentlichen Raum gibts in diesem Jahr noch ein Verkaufsverbot

Neben dem Verbot des Abbrennens von Feuerwerk im öffentlichen Raum nach § 1e Abs. 2 CoronaVO wird nun auch der Verkauf von Feuerwerksartikeln untersagt. Nach dem Sprengstoffgesetz beschränkt sich bislang der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 (insbesondere Raketen, Batterien und Böller) ohnehin auf die unmittelbaren Tage vor Silvester. Dies wird in diesem Jahr angesichts einer neuen bundesweiten Verfügung des Innenministeriums nicht möglich sein. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2020 abschließend der Änderung des Sprengstoffgesetzes zugestimmt.

In der Bevölkerung dürften damit lediglich Restbestände aus dem Vorjahr vorhanden sein, die aber nur im privaten Bereich abgefeuert werden dürfen. Und das passt ohnehin dieses Jahr in die Ruhe von Silvester nicht rein.

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