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28.03.2018

Schöffen für Gammertingen - Engagierte Bürger gesucht

Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeitssinn. So auch ein Schöffe, der im Namen des Volkes bei Gericht in Strafsachen teilnimmt. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 sucht die Stadt Gammertingen Vertreter für dieses sensible Amt.

Nicht nur in der Politik werden Vertreter des Volkes gewählt, die für ihre Mitbürger sprechen. Auch bei Gericht findet man diese Frauen und Männer, genannt Schöffen, die im Namen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Bereits im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Dabei stellt die Stadtverwaltung für den gesamten Stadtbezirk der Laucherttalschule die Vorschläge zusammen und legt diese dem Amtsgericht und dem Jugendhilfeausschuss vor. In der zweiten Jahreshälfte kommt es dann zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden hierfür Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Gammertingen inclusive der Stadtteile wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein und Menschenkenntnis verfügen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer Interesse an dem Schöffen- oder Jugendschöffenamt hat, kann sich bis Montag, 16.04.2018 bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hauptamt, Hohenzollernstraße 5-7, 72501 Gammertingen, (Tel.: 07574 / 406-133 bei Rückfragen) bewerben. Die Interessenten erhalten dann ein Bewerbungsformular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind.

Gammertingen


telefon: +49 (0) 7574/406-0
telefax: +49 (0) 7574/406-119
E-Mail: info@gammertingen.de
Web: www.gammertingen.de