Das Kulturleben ist aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor einer ungebremsten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus/COVID-19 weitgehend zum Erliegen gekommen - mit weitreichenden Konsequenzen für die Künstlerinnen und Künstler, die Kulturschaffenden und Vereine, für kleine und große Kulturinstitutionen, die Kreativwirtschaft, für Veranstaltungen und Festivals.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
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