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24.03.2020

Soforthilfeprogramm des Landes für die Wirtschaft startet ab Mittwoch, 25. März 2020

(Bildquelle: WM Baden-Württemberg)

Mit dem Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg werden ab sofort alle gewerbliche Unternehmen, Solo-Selbständige, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden. Näheres erfahren Sie dazu auf unserer Corona-Krise Sonderrubrik mit einem Klick.

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