Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konzepte für die gesamte Stadt – ob in der Kernstadt oder in den Stadtteilen - zu erarbeiten und diese kleinräumig auf Quartiersebene auszugestalten. Auf Grundlage der Analyse von städtebaulichen Problemlagen werden von Stadtverwaltung und Gemeinderat städtebauliche Leitbilder aufgestellt und in der kommunalen Bauleitplanung als zukunftsfähige Lösungskonzepten im Rahmen der Gesetze und Vorschriften umgesetzt.
Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) werden von der Stadt Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken.