Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2021 eine Bauplatzvergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke beschlossen. Darüber hinaus wurde entschieden, die Richtlinie für die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke in den beiden aktuell neu erschlossenen Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen und "Hettinger Weg III" in Feldhausen anzuwenden.
Die rechtskräftige Fassung der Vergaberichtlinie können Sie hier mit einem Klick abrufen:
Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Gammertingen für Wohnbaugrundstücke
Bauplatzinteressierte erhalten in der Vergaberichtlinie nähere Erläuterungen zum durchzuführenden Vergabeverfahren und den Zugangsvoraussetzungen / Ausschlussgründen. Ebenfalls sind die festgelegten Kriterien sowie deren punktebasierte Gewichtung dargestellt.
Die erstmals Ende 2021 durchführten Vergabeverfahren für die zur Verfügung stehenden Bauplätze in den Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen sowie "Hettinger Weg III" in Feldhausen, wurden mit den Abschlüssen der Kaufverträge Anfang Mai 2022 abgeschlossen. Nach den Verfahren ergibt sich folgender Bestand an "Restbauplätzen":
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 13. September 2022 den Bewerbungszeitraum für die nun noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in den Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen sowie "Hettinger Weg III" in Feldhausen festgelegt. Der Bewerbungszeitraum läuft zwischen 3. Oktober und 7. November 2022.
Interessierte Personen können sich in diesem Zeitraum mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen verbindlich auf eines der beiden Baugebiete bewerben.
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraum werden dann zeitnah durch die Stadtverwaltung die Vorgaben der Vergaberichtlinie angewendet und den Bewerbern dann entsprechend ihrer Platzierung mitgeteilt, ob oder in welcher Platzierungsreihenfolge sie einen Bauplatz erhalten werden. Nach abschließender Zuteilung der konkreten Grundstücke können Anfang 2023 die Notartermine erfolgen und in die Planungsphase eingestiegen werden.
Sollten Sie sich bewerben wollen, füllen Sie die nachfolgenden Unterlagen vollständig aus und lassen Sie diese der Stadtverwaltung bis spätestens 7. November 2022 zukommen. Den Bewerbungsunterlagen sind die entsprechend aufgeführten Nachweise beizulegen.
Die im Vergabefahren zur Verfügung stehenden Bauplätze in den beiden Gebieten, können Sie auf folgenden Plänen nachvollziehen:
Sollten Sie noch Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Bewerbungsverfahren haben, können Sie diese gerne per Mail an martin.fiedler@gammertingen.de senden.
Weitere Informationen (Preis, Bebauungspläne, Örtliche Bauvorschriften) zu den beiden Baugebieten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
![]() | Das Baugebiet „Kohlhalde IV“ befindet sich am südwestlichen Rand der Kernstadt von Gammertingen. Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 116,71 Euro je m². |
Örtliche Bauvorschriften Kohlhalde IV Zur Verfügung stehende Grundstücke
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![]() | Das Baugebiet „Hettinger Weg III“ befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils Feldhausen. Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 93,72 Euro je m². |
Bebauungsplan Hettinger Weg III Örtliche Bauvorschriften Hettinger Weg III Zur Verfügung stehende Grundstücke
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