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Nach der erfolgreichen Durchführung eines ersten Vergabeverfahrens, kann die Stadt Gammertingen noch "Restbauplätze" in Gammertingen und Feldhausen anbieten. Die Vergabe der Bauplätze wird wieder anhand einer vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinie durchgeführt. Die Bewerbung ist ab 3. Oktober 2022 möglich.

Vergaberichtlinie

Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2021 eine Bauplatzvergaberichtlinie für Wohnbaugrundstücke beschlossen. Darüber hinaus wurde entschieden, die Richtlinie für die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke in den beiden aktuell neu erschlossenen Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen und "Hettinger Weg III" in Feldhausen anzuwenden.

Die rechtskräftige Fassung der Vergaberichtlinie können Sie hier mit einem Klick abrufen:

Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Gammertingen für Wohnbaugrundstücke

Bauplatzinteressierte erhalten in der Vergaberichtlinie nähere Erläuterungen zum durchzuführenden Vergabeverfahren und den Zugangsvoraussetzungen / Ausschlussgründen. Ebenfalls sind die festgelegten Kriterien sowie deren punktebasierte Gewichtung dargestellt.

Vergabeverfahren und Bewerbung für die "Restbauplätze" in den Baugebieten "Kohlhalde IV" und "Hettinger Weg III"

Die erstmals Ende 2021 durchführten Vergabeverfahren für die zur Verfügung stehenden Bauplätze in den Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen sowie "Hettinger Weg III" in Feldhausen, wurden mit den Abschlüssen der Kaufverträge Anfang Mai 2022 abgeschlossen. Nach den Verfahren ergibt sich folgender Bestand an "Restbauplätzen":

  • Wohngebiet "Kohlhalde IV": 4 Bauplätze
  • Wohngebiet "Hettinger Weg III": 11 Bauplätze

Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 13. September 2022 den Bewerbungszeitraum für die nun noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in den Baugebieten "Kohlhalde IV" in Gammertingen sowie "Hettinger Weg III" in Feldhausen festgelegt. Der Bewerbungszeitraum läuft zwischen 3. Oktober und 7. November 2022.

Interessierte Personen können sich in diesem Zeitraum mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen verbindlich auf eines der beiden Baugebiete bewerben.

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraum werden dann zeitnah durch die Stadtverwaltung die Vorgaben der Vergaberichtlinie angewendet und den Bewerbern dann entsprechend ihrer Platzierung mitgeteilt, ob oder in welcher Platzierungsreihenfolge sie einen Bauplatz erhalten werden. Nach abschließender Zuteilung der konkreten Grundstücke können Anfang 2023 die Notartermine erfolgen und in die Planungsphase eingestiegen werden.

Sollten Sie sich bewerben wollen, füllen Sie die nachfolgenden Unterlagen vollständig aus und lassen Sie diese der Stadtverwaltung bis spätestens 7. November 2022 zukommen. Den Bewerbungsunterlagen sind die entsprechend aufgeführten Nachweise beizulegen.

Die im Vergabefahren zur Verfügung stehenden Bauplätze in den beiden Gebieten, können Sie auf folgenden Plänen nachvollziehen:

Sollten Sie noch Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Bewerbungsverfahren haben, können Sie diese gerne per Mail an martin.fiedler@gammertingen.de senden.

Weitere Informationen (Preis, Bebauungspläne, Örtliche Bauvorschriften) zu den beiden Baugebieten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Kohlhalde IV - Gammertingen

Das Baugebiet „Kohlhalde IV“ befindet sich am südwestlichen Rand der Kernstadt von Gammertingen.

Von den 25 erschlossenen Grundstücken stehen 4 Bauplätze im Vergabeverfahren zur Verfügung. Die Grundstücke haben eine Fläche von jeweils ca. 600 - 700m². 

Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 116,71 Euro je m².

Im Kaufpreis noch nicht enthalten sind die Kosten für die privaten Teile der Wasser- und Abwasserhausanschlussleitungen. Wesentlicher Kostenbestandteil ist hier der von der Gemeinde im Rahmen der Haupterschließung vorverlegte Abwasserkontrollschacht. Hierfür fällt zusätzlich zum Quadratmeterpreis noch ein Kostenersatz von pauschal 5.400,00 Euro an.

Bebauungsplan Kohlhalde IV

Örtliche Bauvorschriften Kohlhalde IV

Zur Verfügung stehende Grundstücke

 

Hettinger Weg III - Feldhausen

Das Baugebiet „Hettinger Weg III“ befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils Feldhausen.

In einem aktuell erschlossenen 1. Bauabschnitt stehen von den 22 erschlossenen Grundstücken  11 Bauplätze im Vergabeverfahren zur Verfügung. Die Grundstücke haben eine Fläche von jeweils 520 - 800m². 

Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 93,72 Euro je m².

Im Kaufpreis noch nicht enthalten sind die Kosten für die privaten Teile der Wasser- und Abwasserhausanschlussleitungen. Wesentlicher Kostenbestandteil ist hier der von der Gemeinde im Rahmen der Haupterschließung vorverlegte Abwasserkontrollschacht. Hierfür fällt zusätzlich zum Quadratmeterpreis noch ein Kostenersatz von pauschal 5.400,00 Euro an.

Bebauungsplan Hettinger Weg III

Örtliche Bauvorschriften Hettinger Weg III

Zur Verfügung stehende Grundstücke

 

Gammertingen


telefon: +49 (0) 7574/406-0
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