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Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Wertermittlung von Grundstücken. Die gesetzliche Grundlage bildet hierfür der § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB).

Der Bodenrichtwert wird als durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einem bestimmten Gebiet beschrieben. Diese Gebiete, auch Richtwertzonen genannt, werden nicht willkürlich zusammengefasst, sondern müssen laut Gesetz in ihrer Art und im Maß ihrer Nutzung weitgehend übereinstimmen. Das mögliche Ausmaß dieser Zonen ist gesetzlich nicht fest definiert. Eine Richtwertzone kann beispielsweise aus einer einzelnen Straße oder einem Stadtteil bis hin zu ganzen Ortschaften bestehen.

Verschiedene Grundstücke, die sich in einer solchen Richtwertzone befinden, weisen also alle denselben Bodenrichtwert auf. Vereinfacht dargestellt ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden, der herangezogen wird, um den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln. 

Der amtlich bestellte Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende eines geraden Kalenderjahres.

 

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