Die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen ist ebenfalls zum 1. März 2023, früher als geplant, aufgehoben worden. Auch Besucherinnen und Besucher des Städtischen Altenpflegeheims St. Elisabeth müssen keinen Corona-Schnelltest vor Besuchen mehr machen oder nachweisen. Zugleich sind die bisher geltenden Besuchszeiten aufgehoben. Besuche sind tagsüber wieder jederzeit möglich.
Die einzige Regel, die bis Anfang April bundesweit noch gilt, ist die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen. Bei Besuchen im Städtischen Altenpflegeheim St. Elisabeth muss daher weiterhin während des gesamten Besuches eine FFP-2-Maske getragen werden.
Das Städtische Altenpflegeheim St. Elisabeth appelliert an Besucherinnen und Besucher die Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin ernst zu nehmen. Dies gelte vor allem beim Tragen einer FFP2-Maske während eines Besuches. Bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen werden Sie dringend gebeten von Besuchen im Städtischen Altenpflegeheim St. Elisabeth abzusehen.