Bauflächen zum Wohnen

Start des Vergabeverfahrens für die aktuell noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in den Baugebieten "Hettinger Weg III", "Innerer Grund II" sowie "Strassäcker" 


Für die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in den städtischen Neubaugebieten "Hettinger Weg III" im Stadtteil Feldhausen, "Innerer Grund II" im Stadtteil Bronnen sowie "Strassäcker" im Stadtteil Harthausen soll jeweils erneut ein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Gammertingen für die Vergabe von kommunalen Wohnbaugrundstücken vom 22. September 2026 wird entsprechend angewendet. 

Als Bewerbungszeitraum für Interessenten wurde festgelegt: 

 

Donnerstag, 1. Oktober 2026 - Donnerstag, 29. Oktober 2026

 

Im genannten Bewerbungszeitraum können Sie sich verbindlich für eines der Baugebiete bewerben. 

 

So bewerben Sie sich 

Füllen Sie das nachfolgende Bewerbungsformular vollständig aus und legen Sie alle dort aufgeführten Nachweise bei. Reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 29. Oktober 2026 bei der Stadtverwaltung ein.

 

Wie geht es danach weiter? 

Nach Ende des Bewerbungszeitraums wertet die Stadtverwaltung alle Bewerbungen zeitnah nach der Vergaberichtlinie aus. Danach teilen wir Ihnen mit, ob Sie einen Bauplatz erhalten und auf welchem Platz Sie in der Reihenfolge stehen.

Sobald die Grundstücke endgültig zugeteilt sind, können voraussichtlich ab Ende 2026 die Notartermine stattfinden. Danach können Sie mit der Planung Ihres Bauvorhabens beginnen.

 


Sollten Sie noch Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich gerne an Frau Bollmann wenden (07574 406 133 pder per Mail: ) 

Strassäcker - Harthausen

Strassäcker - Harthausen

Das neue Baugebiet "Strassäcker" befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Harthausen.

 

Aktuell sind noch 7 Baugrundstücke verfügbar. 
 
Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 108,67 Euro je m².
Im Kaufpreis noch nicht enthalten sind die Kosten für die privaten Teile der Wasser- und Abwasserhausanschlussleitungen. Wesentlicher Kostenbestandteil ist hier der von der Gemeinde im Rahmen der Haupterschließung vorverlegte Abwasserkontrollschacht. Hierfür fällt zusätzlich zum Quadratmeterpreis noch ein Kostenersatz von pauschal 5.400,00 Euro an.

Hettinger Weg III - Feldhausen

Hettinger Weg III - Feldhausen

Das neue Baugebiet „Hettinger Weg III" befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils Feldhausen.

In einem aktuell erschlossenen 1. Bauabschnitt stehen von den 22 erschlossenen Grundstücken noch 8 Bauplätze zur Verfügung. Die Grundstücke haben eine Fläche von jeweils 553 - 705 m². 
 
Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 108,72 Euro je m².

Im Kaufpreis noch nicht enthalten sind die Kosten für die privaten Teile der Wasser- und Abwasserhausanschlussleitungen. Wesentlicher Kostenbestandteil ist hier der von der Gemeinde im Rahmen der Haupterschließung vorverlegte Abwasserkontrollschacht. Hierfür fällt zusätzlich zum Quadratmeterpreis noch ein Kostenersatz von pauschal 5.400,00 Euro an.

Innerer Grund II - Bronnen

 Bplan Innerer Grund II 

Das Baugebiet "Innerer Grund II" befindet sich im Norden des Stadtteils Bronnen. 

 

Aktuell ist noch 1 Baugrundstück verfügbar. 
 
Der Kaufpreis für das voll erschlossene Grundstück liegt bei 116,71 Euro je m².
Im Kaufpreis noch nicht enthalten sind die Kosten für die privaten Teile der Wasser- und Abwasserhausanschlussleitungen. Wesentlicher Kostenbestandteil ist hier der von der Gemeinde im Rahmen der Haupterschließung vorverlegte Abwasserkontrollschacht. Hierfür fällt zusätzlich zum Quadratmeterpreis noch ein Kostenersatz von pauschal 5.400,00 Euro an.

 

Unter Raite VI - Gammertingen

Unter Raite VI - Gammertingen

Mit Satzungsbeschluss vom 15. November 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Gammertingen das Bebauungsplanverfahren zum Wohngebiet „Unter Raite VI“ in Gammertingen abgeschlossen.
 
In diesem Baugebiet am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt können nach der Erschließung insgesamt 28 Bauplätze (24 öffentlich, 4 private) Baugrundstücke entstehen. Über den Zeitpunkt der Erschließung entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.

Auch private Grundstückseigentümer haben gelegentlich Interesse an der Veräußerung von privaten Baugrundstücken. Mit einem Klick erhalten Sie weitere Informationen.