Baugenehmigung beantragen
Grundsätzlich ist vor der Errichtung oder Abbruch baulicher Anlagen ein baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen. Der tatsächliche Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens.
Auch verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 Landesbauordnung BW) müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der weiteren Vorschriften. Insbesondere müssen auch Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften beachtet werden.
Zuständige Stelle
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Baurecht
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571 102-5102
E-Mail:
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg
Die Einreichung eines Bauantrags erfolgt digital über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW):